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【KBC德国留学租房贴示】扫盲篇(八)冷暖租房对比及介绍

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发表于 2016-5-11 10:28:42 | 显示全部楼层 |阅读模式
本帖最后由 KBC文化交流中心 于 2016-5-12 09:47 编辑

扫盲篇(八) 冷暖租房对比及介绍

       在德国租房,无论是找房看房、查询房源贴、签订住房合同,这整个过程中每个人听到最多的租房术语可能就是冷组暖租了。本文将为您详解到底什么时冷暖组,及具体区别是什么。
       冷租顾名思义,租金只针对房子自身而言。任何入住后需要产生产生的费用,包括:暖气费,水费,卫生管理费,各种附加费用(Nebenkosten)都需要计算在暖租租金(暖租=冷租+附加费用)里。所以在租房子时,首先要搞清楚租金的种类,而不能光盲目地比较价格。
       住在学生宿舍情况有两种:1.单独房间(Einzelzimmer)的租金最好处理,一般只需要明确网络费用是否计算在整体暖租费用里即可; 2.学生宿舍的WG,水暖费用需要和室友们平摊。
       住在房屋公司提供的房屋中,每个月需要缴纳固定的附加费用,如:垃圾处理费、管理费、水费、暖气费、花园维护费用、公共区域清理费用等等,这类费用通常已经明确在租房合同里,只需要在租房的时候仔细阅读即可。此外,电费需要自己和电力公司单独签约,有线电视费和网络费用也需要独立缴纳,这两项费用还在房屋公司收取的暖租范围之外。
       私房的各项附加费用分为两种情况,一种是除所有附加费用外,电费、电视费、上网费也已经由房东预先计算过,租客每个月只需缴纳给房东协商好的固定租金,这种情况通常租客和房东住在同一屋檐下,房东不愿意给每个房间再单独安装电表增加开支,所以给出统一的数字,但是并不是普遍情况,因为和房东住在一起是否会感到不便也因人而异;另一种与房屋公司的房子类似,附加费需要与房东咨询清楚再签署合同,电费和电视费,网络费由租客自己联系和签订合同。在这个过程中同样体现了德语的重要性,必须先沟通,切忌匆匆签下合同。
       需要注意的是,在德国租房子一定要注意节约。暖租只包含了一定量的水费和暖气费,通常这个量会参考房间内住的人数以及常年累积的人均使用数据设定标准收费。一旦用超过这个量,就要负额外的费用,并不意味着水电暖随便用。
       在德国呆久了,还是喜欢私房,可以有自己的生活空间,而且如果找好的私房比学生宿舍要“像个家”。

具体附加费用如下:
       根据德国法律(§27 II. BV)定义,经营费用(Betriebskosten)是指根据财产(根据地契年期而拥有的地产)的土地使用权或在确定范围使用其所属建筑,或其经济单位,附属建筑物、配套设施、家具、和地皮,使其能持续运转而产生的费用。

具体组成如下(BGBl. I S. 2346, 2347):
1.土地税
2.自来水供应费用(包括基础水费;查水表工作人员的人工费用和劳务费用,如:查刻度、计算和分摊水费的费用、观测用水量规律;以及房屋所属的自来水供应和净化设施的运转费用)
3.污水排放费用(房屋及地下排水费用;所属的非公共设施及水泵的运转费用)
4.供暖费用,例如
a 中央供暖系统设施(包括排气设施)的运转费用(包括所需燃料和其运输费用;运转电费;操纵费用;设施监管和保护费用;关于操作准备及操作安全的定期检测费用,如专业人士的安装费用,设施及工作间的清洁费用;根据德国环境保护法的环境测试费用;检测设施的租赁费用,包括查刻度、计算和分摊的费用),
b燃气材料供应设备运转费用(包括所需的燃气材料及其运输费用;运转电费;和设备及其工作间的监控和清洁费用),
c独立工业送暖(大体上不属于如a项所列示的相关设施)费用(包括供暖补偿,以及不属于如a项所列示的相关设施的运转费用),
d清洁及维护楼层暖气费用(包括水沉淀物,燃烧残余物在设施中的确认费用;关于操作准备及操作安全的定期检测费用,及其相关的专业人士人工费用;和根据联邦环境保护法的环境测试费用)
5.热水供应费用,例如
a中央热水供应设施运转费用(所述的热水供应费用大体上相对应于条款第二条;以及大体上不属于条款第四条a项相应的热水加热费用),
b独立工业热水供应(大体上不属于如a项所列示的相关设施)费用(包括热水供应补偿;以及所属的不属于条款第四条a项所列示的房屋设施的运转费用),
c清洁及维护热水供应设施费用(包括设施内部水沉淀物,燃烧残余物在设的确认费用;关于操作准备及操作安全的定期检测费用,及其相关的专业人士人工费用)
6.供暖与热水供应连接费用,经由
a大体上不属于条款第四条a及不属于其相应的第二条所述的中央暖气设施
b大体上不属于条款第四条c及不属于其相应的第二条所述的独立工业供暖系统
c大体上不属于条款第四条d及不属于其相应的第二条所述的连接楼层供暖及热水供应设施
7.可用及运货电梯营业费用(包括运营电费;监管费用;服务费;设施监管和保护费用;关于操作准备及操作安全的定期检测费用,及其相关的专业人士人工费用;设施清洁费用)
8.街道清扫以及垃圾清理费用(关于街道清扫费用,包括公共街道清扫所收缴的费用及其相应的非公开措施的费用;关于垃圾清理费用,包括垃圾运装所收缴的费用及其相应的非公开措施的费用,以及垃圾压缩机,垃圾收纳机,垃圾抽气机和垃圾量探测设施的运转费用,费用计算分摊费用)
9.建筑清扫以及灭害虫费用(关于建筑警嫂费用包括建筑内住户公共使用区域的吸尘费用,如入口,过道,楼梯,地下室,阁楼,洗衣间,电梯箱内部)
10.花园维护费用(包括花园种植区域的维护费用,如植物和灌木丛更新费用;(儿童)运动场的保护费用,如沙子更换,场地以及非公共的人行与车行入口的保护费用)
11.照明费用(包括外部照明及住户公用区域照明设施电费,如入口,过道,楼梯,地下室,阁楼,洗衣间,电梯箱内部)
12.烟囱清扫费用(包括大体上不属于条款第四条a项所列示的,根据标准清扫条款所设的清扫费用)
13.对于建筑支付的财产和第三方责任保险(包括建筑针对火灾、暴风、水灾或其他自然灾害的保险费用;玻璃保险;建筑、燃油箱、电梯的第三方责任保险)
14.房屋管理员费用(包括津贴、社会福利费以及所有有偿业务,大体上不涉及维修、修缮、更换、装饰物保养或房屋管理;房屋管理员的工作范围不允许在条款第二、第十、第十六项之内)
15.电视天线运营费用,宽频连接运营费用
a 公共电视天线运营费用(包括运营电费;关于操作准备的定期检测费用,如专业人员的调配费用,不属于建筑的天线设备的租赁费用;根据版权使用法要求的有线电视转播费用)
b私人分接宽频营运费用(包括a项相应项目费用;以及每月流动产生的宽频连接基础费用)
16.对于洗衣设施的经营费用(包括运营电费;设施监管、维护、清洁费用;关于操作准备及操作安全的定期检测费用;与供水相关的不在条款第二条范围之内的费用)
17.其他属于营业费用条例第一条所定义的适用范围,但在1-16条中并未列出的费用。

(关于本帖内法律条文翻译,版权归KBC所有,如需转载,请注明出处,谢谢合作!)

以下为德国法律原文:

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;
2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;
3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;
4. die Kosten
a)des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
oder
b)   des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
oder
c)   der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärme lieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a
oder
d)   der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
5.   die Kosten
a)   des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a
oder
b)   der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a
oder
c)   der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft;
6.   die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a)   bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,
oder
b)   bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,
oder
c)   bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;
7.   die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;
8.   die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
9.   die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;
10. die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;
11. die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen;
12. die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind;
13.Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;
14. die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden;
15. die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;
16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;
17. sonstige Betriebskosten,hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.


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