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发表于 2012-8-14 18:06:01
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Bei der Immatrikulation sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Zeugnis der Hochschulreife (Original): das Zeugnis muss nach der "Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den
Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen" (Qualifikationsverordnung) vom
03.11.2007 (GVBl 2007 S.767) die Hochschulreife für den gewählten Studiengang vermitteln ( z.B. Reifezeugnis, Zeugnis der Fachoder
Berufsoberschule, Bescheinigung des IBZ über das Beratungsgespräch bei qualifizierten Berufstätigen und Meistern). Deutsche
mit ausländischen Bildungsnachweisen benötigen zur Einschreibung die Zeugnisanerkennung der „Zeugnisanerkennungsstelle für den
Freistaat Bayern“, Postfach 402040, 80720 München, Tel. 089 – 383849-0.
2. Nachweis der studentischen Krankenversicherung: Den entsprechenden Nachweis (Formblatt zur Einschreibung an der
Hochschule) erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Krankenkasse am Wohnort oder Studienort. Falls Sie bei einer Privatversicherung
versichert sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht, der von einer gesetzlichen
Krankenkasse ausgestellt sein muss, vorgelegt werden. Die Chip-Karte oder eine einfache Mitgliedsbescheinigung reichen nicht aus.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
3. Personalausweis oder Reisepass (Ausländer: Pass).
4. Immatrikulationsantrag (Online-Einschreibeantrag)
5. Passbild
6. Wenn Sie schon einmal immatrikuliert waren:
a) Studienzeitbescheinigung mit Angabe des Studienfaches/-ganges und Exmatrikulationsvermerk
b) evtl. Zeugnisse über Abschlussprüfungen (Original).
7. Zulassungsbeschränkungen: Zulassungsbescheid der SfH oder der FAU, wenn die Einschreibung für einen zulassungsbeschränkten
Studiengang beantragt wird.
8. Eignungsprüfungen/Eignungsfeststellungsverfahren: Nachweis über die nach der Qualifikationsverordnung (siehe Ziff. 1)
abgelegte Eignungsprüfung für die Studienfächer Kunsterziehung, Musik, Sport oder den Ergänzungsstudiengang Journalistik/Evang.
Publizistik bzw. für den Masterstudiengang Multimedia-Didaktik. Für die Studienfächer English and American Studies, alle
Lehramtsstudiengänge mit dem Fach Englisch, Integrated Life Science, Medizintechnik und Molecular Science ist eine erfolgreiche
Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren nachzuweisen.
9. Zulassungen/Einschreibungen in ein höheres Fachsemester:
a) Nachweis über die abgelegte Vor- oder Zwischenprüfung, wenn eine solche für die Einschreibung in das betreffende Semester
vorausgesetzt wird.
b) Zusätzlich bei "Quer- oder Seiteneinstieg" in das höhere Semester: Bescheid des zuständigen (Landes-) Prüfungsamtes über eine
Semesteranerkennung entsprechend der erteilten Zulassung.
Immatrikulationsanträgen wird grundsätzlich nicht entsprochen, wenn die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester
überschritten ist. Im Einzelfall erteilt die Studentenkanzlei Auskunft.
10. Praktikumsnachweis:
Für die Studiengänge Maschinenbau, und Wirtschaftsingenieurwesen wird vor Studienbeginn ein 6-wöchiges Praktikum benötigt.
Bestätigungen stellt das Praktikumsamt für Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen, Haberstraße 2, 91058 Erlangen, ( 09131
85-28769, geöffnet im Immatrikulationszeitraum: Mo.- Do. 8.30 - 12.00 Uhr, Homepage: www.mb.uni-erlangen.de, EMail:
pa@mb.uni-erlangen.de) aus.
11. Ergänzungsstudiengang Journalistik/Evang. Publizistik (zusätzlich):
Prüfungszeugnis über ein abgeschlossenes Studium der Evang. Theologie und Bescheinigung des Prüfungsausschusses über
abgeleistete Praktika und Eingangstest. Auskünfte hierzu erteilt die Abteilung Christliche Publizistik ( 09131 85-22779 oder -
22574).
12. Promotionsstudium (zusätzlich):
a) Abschlusszeugnis des Erststudiums und Bescheid des hiesigen Doktorvaters "dass und worüber" promoviert wird.
b) Promotionsgenehmigung der hiesigen Promotionsfakultät (nur bei fakultätsfremdem Studienabschluss).
13. Darstellendes Spiel – Erweiterungsstudium für Lehramtsstudiengänge (zusätzlich):
Bescheinigung des Instituts für Pädagogik über die erfüllten Voraussetzungen zur Aufnahme des Erweiterungsstudiums.
Weitere Informationen unter 09131 85-29358.
14. Ausländische Studienbewerber bzw. Studienbewerber mit ausländischem Zeugnis:
a) Ausländisches Sekundarabschlusszeugnis (Original), das direkt zum Hochschulzugang berechtigt und falls erforderlich
Abschlusszeugnis des Studienkollegs (mit Exmatrikulationsbescheinigung der betreffenden Hochschule, an die das Studienkolleg
angeschlossen ist);
b) Nachweis der Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke, ersatzweise Bestätigung der örtlichen Ausländerbehörde. Ein Visum ist
keine Aufenthaltserlaubnis! Für Staatsangehörige der EU genügt die Anmeldebestätigung der Meldebehörde.
15. Ausländische Studienbewerber und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist:
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Zeugnis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung - DSH)
Gaststudierende benötigen zur Immatrikulation die unter Ziffer 1, 3 und ggf. 14 b und 15 aufgeführten Unterlagen sowie
ggf. das Studienbuch, falls sie schon einmal studiert haben. Die Gebühr für Gaststudierende beträgt pro Semester bis 4
Semesterwochenstunden 100,-- €, bei 5-8 Semesterwochenstunden 200,-- € und bei mehr als 8 Semesterwochenstunden 300,--
€. Bareinzahlung vor der Einschreibung bei der Zahlstelle (Turnstr. 5) der Universität oder per Überweisung (Info unter
http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/gasthoerer.shtml)
Studienunterlagen:
Die Studienunterlagen (Immatrikulationsbescheinigungen etc.) können Sie nach der Einschreibung online selbst ausdrucken.
Sie bekommen hierfür ein gesondertes Info-Schreiben. Nach abgeschlossener Immatrikulation erhalten Sie den
Studentenausweis mit der Post.
Wichtiger Hinweis zum Studienangebot:
- Beachten Sie bitte auch die Studienhinweise der Universität im Internet unter http://www.uni-erlangen.de
- Für alle Fächer werden zu Semesterbeginn Einführungsveranstaltungen durchgeführt. Die Termine entnehmen Sie einem
Merkblatt des IBZ http://www.uni-erlangen.de/studi ... uehrungfakultaeten.
shtml. |
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