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Fachfragen von Grundgesetz

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发表于 2003-6-26 02:49:12 | 显示全部楼层 |阅读模式
Wer kann genau erklären,was das Gesetzgebungsverfahren ist.
Mit dem folgenden Thema:
1.Gesetzesvorlag
  Wer und wie kann das machen?
2.Beschlußfassung
   Wie macht das in Bundestag und Bundesrat?
3.Ausfertigung und Verkündigung
  Wie kann das machen?

Bitte genau wie möglich!
Vielen danke
发表于 2003-6-26 09:28:39 | 显示全部楼层
bitte sehen  Sie Art76,77,78 von Grundgesetz:
Art. 76 [Projets de loi / Gesetzesvorlagen]
Art. 77 [Procédure législative / Gesetzgebungsverfahren]
Art. 78 [Adoption définitive de la loi / Zustandekommen der Bundesgesetze]
发表于 2003-6-26 09:29:46 | 显示全部楼层
Artikel 76 [Gesetzesvorlagen]
(1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.
(2) Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Der Bundesrat ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorlagen Stellung zu nehmen. Verlangt er aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist neun Wochen. Die Bundesregierung kann eine Vorlage, die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, nach drei Wochen oder, wenn der Bundesrat ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, nach sechs Wochen dem Bundestag zuleiten, auch wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht bei ihr eingegangen ist; sie hat die Stellungnahme des Bundesrates unverzüglich nach Eingang dem Bundestag nachzureichen. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 betrÄgt die Frist zur Stellungnahme neun Wochen; Satz 4 findet keine Anwendung.
(3) Vorlagen des Bundesrates sind dem Bundestag durch die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen zuzuleiten. Sie soll hierbei ihre Auffassung darlegen. Verlangt sie aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist neun Wochen. Wenn der Bundesrat eine Vorlage ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, beträgt die Frist drei Wochen oder, wenn die Bundesregierung ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, sechs Wochen. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist neun Wochen; Satz 4 findet keine Anwendung. Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluß zu fassen.
发表于 2003-6-26 09:30:29 | 显示全部楼层
Artikel 77 [Gesetzgebungsverfahren]
(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
(2) Der Bundesrat kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, daß ein aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuß einberufen wird. Die Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine Geschäftsordnung, die vom Bundestag beschlossen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die in diesen Ausschuß entsandten Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen gebunden. Ist zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung verlangen. Schlägt der Ausschuß eine Änderung des Gesetzesbeschlusses vor, so hat der Bundestag erneut Beschluß zu fassen.
(2a) Soweit zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, hat der Bundesrat, wenn ein Verlangen nach Absatz 2 Satz 1 nicht gestellt oder das Vermittlungsverfahren ohne einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzesbeschlusses beendet ist, in angemessener Frist über die Zustimmung Beschluß zu fassen.
(3) Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat, wenn das Verfahren nach Absatz 2 beendigt ist, gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt im Falle des Absatzes 2 letzter Satz mit dem Eingange des vom Bundestage erneut gefaßten Beschlusses, in allen anderen Fällen mit dem Eingange der Mitteilung des Vorsitzenden des in Absatz 2 vorgesehenen Ausschusses, daß das Verfahren vor dem Ausschusse abgeschlossen ist.
(4) Wird der Einspruch mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen, so kann er durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden. Hat der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen, so bedarf die Zurückweisung durch den Bundestag einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
发表于 2003-6-26 09:31:57 | 显示全部楼层
Artikel 78 [Zustandekommen der Bundesgesetze]
Ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz kommt zustande, wenn der Bundesrat zustimmt, den Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 nicht stellt, innerhalb der Frist des Artikels 77 Abs. 3 keinen Einspruch einlegt oder ihn zurücknimmt oder wenn der Einspruch vom Bundestage überstimmt wird
 楼主| 发表于 2003-6-27 03:24:26 | 显示全部楼层
呵呵,厉害,是自己打的还是网上Copy的??
拜托能不能用中文概括一下啊,纯法律条文太难理解和记忆了,总不见得让我口试的时候把这些都背下来啊(教授也不让的)
发表于 2003-6-27 20:00:54 | 显示全部楼层

@ bingzhang

isirins Antwort ist genau wie moeglich doch wie du wolltest

Wenn man nicht so genau antworten muss, kann man das viel kuerzer aeussern. Z.B.

Die Gesetzvorlage der Bundesregierung ist zuerst dem Bundesrat zuzuleiten. Bundesrat kann dazu Stellung nehmen. Dann wird die Vorlage dem Bundestag weiter zugeleitet. Waehrend ist die Vorlage des Bundesrates unverzueglich dem Bundestag durch Bundesregierung zuzuleiten. Aber die Bundesregierung kann auch dazu Stellung nehmen.

Bundesgesetz wird vom Bundestag beschlossen, aber das muss dem Bundesrat weiter zugeleitet werden. Bundesrat hat die Moeglichkeit, das Gesetz zu kippen, indem er seine Zustimmung verweigert, oder er kann versuchen, das zu aendern oder zu verzoegern.

Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, erfolgt zunaechst die Ausfertigung durch Bundespraesident, dann die Verkuendigung im Bundesgesetzblatt.
Ausfertigung heisst die Unterschrift durch Minister, durch Bundeskanzler und schliesslich durch Bundespraesident. Und mit Verkuendigung tritt das Gesetz in Kraft.
发表于 2003-6-27 21:52:44 | 显示全部楼层
既然是口试,可以把一些常用的法律句型,改写成日常的,比如, ....haben...zu..., ...sind...zu...换成带情态动词的主动或被动式,名词的复杂前置定语换成定语从句,省略的条件句补全,表原因,状态的第二格换成从句。
另外,从宪法法院的判例中以及联邦议会,参议院寻找几个合适的案例,将使你的考试更加成功。
 楼主| 发表于 2003-6-28 04:45:16 | 显示全部楼层
呵呵,谢谢各位的帮助了,还有一个月考试,希望能过的了关!
 楼主| 发表于 2003-6-28 16:48:10 | 显示全部楼层
不好意思,又要麻烦诸位了,看了看以前的Sehschlange,发现几个德国人都没回答出来的问题,谁能看看应该怎么回答?
1、Was bedeutet der Ansprunch auf rechtliches Gehör?
2、Sinn der Grundrechte?
3、Woran erkennt man,daß das Prinzip der Gewaltenteilung bei uns existiert?

Danke
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