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发表于 2011-6-29 22:01:52
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本帖最后由 占卜术法则 于 2011-6-29 22:09 编辑
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KURZINFORMATION FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIENBEWERBER
Unvollständige oder unvollständig ausgefüllte Anträge sowie Anträge, für die
keine Anerkennungsgebühr entrichtet wurde, werden nicht bearbeitet.
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Bewerbungsverfahren für Ausländer an der Universität Mainz
1. Es muss zunächst mit einem Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Zeugnisses,der im Internet bereitsteht, eine Anerkennungsbescheinigung beantragt werden. Die Bearbeitungszeit der Anerkennungsanträge beträgt nach Geldeingang der Gebühr (50 Euro) ca. 4 Wochen wenn der Antrag + Geldeingang zusammen mit den zu bewertenden Vorbildungsnachweisen in der geforderten Form zwischen dem 01.03.-01.06. oder 01.09.-30.11. liegt. In den übrigen Zeiträumen verlängert sich die Bearbeitungszeit. Nähere Informationen sowie Regelungen für die Ausnahmen von der Zahlungsfrist enthalten die Seite 3 des Antrags und das „Hinweisblatt“.
2. Erst wenn Sie die Anerkennungsbescheinigung erhalten haben, können Sie den Antrag auf Zulassung stellen. Für den Antrag auf Zulassung gelten die nachfolgenden Termine
Bewerbungsunterlagen
(immer in amtlich beglaubigter Kopie):
Anerkennungsbescheinigung (Die gebührenpflichtige Anerkennungsbescheinigung ist nur in Verbindung mit den bewerteten Zeugnissen gültig.)
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Schule
1. Reifezeugnis / Sekundarabschlusszeugnis in der Originalsprache inklusive Fächer- und Notenübersicht als amtlich beglaubigte Kopien
2. Übersetzung des Sekundarabschlusszeugnisses in die deutsche oder englische Sprache inklusive der Fächer- und Notenübersicht als amtlich beglaubigte Kopien (die Übersetzung entfällt bei deutschen, englischen und französischsprachigen Originalzeugnissen)
3. gegebenenfalls Feststellungsprüfungszeugnis und Erweiterungsprüfungen als amtlich beglaubigte Kopien
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Studium
1. Hochschulaufnahmeprüfung des Heimatlandes in der Originalsprache und Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache als amtlich beglaubigte Kopien (die Übersetzung entfällt bei deutschen, englischen und französischsprachigen Originalzeugnissen)
2. Studienzeugnisse und / oder Immatrikulationsbescheinigung in der Originalsprache als amtlich beglaubigte Kopien (der Studienstand muss ersichtlich sein)
3. Übersetzung der Studienzeugnisse und / oder Immatrikulationsbescheinigung in die deutsche oder englische Sprache als amtlich beglaubigte Kopien (die Übersetzung entfällt bei deutschen, englischen und französischsprachigen Originalzeugnissen)
4. Verleihungsurkunde des Studienabschlusses (z.B. Bachelor, Master) in der Originalsprache und als Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache als amtlich beglaubigte Kopien (die Übersetzung entfällt bei deutschen, englischen und französischsprachigen Originalzeugnissen)
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Sprache
1. bei einer Bewerbung zum Fachstudium ohne vorbereitenden Deutschkurs – d.h. die Frage 11 des „Antrags auf Zulassung zum Studium“ ist mit NEIN beantwortet – ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses vorzulegen über (siehe auch „Deutsche Sprachprüfung (DSH)“)
- die bestandene DSH-Prüfung oder ein Äquivalent (als Äquivalent einer bestandenen DSH-Prüfung gelten: das Deutsche Sprachdiplom [Stufe II];die Zentrale Oberstufenprüfung [ZOP] des Goethe-Instituts; das Kleine oder das Große deutsche Sprachdiplom; der TestDaF mit dem Ergebnis 2x4 +2x5 oder besser; die PNdS; ein abgeschlossenes 4-jähriges Germanistikstudium an einer staatlichen Universität; die Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs [siehe Punkt Deutsche Sprachprüfung]) oder
- deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der abgeschlossenen Oberstufe zusammen mit einem Beratungsschein des Fremdsprachenzentrums der Universität Mainz im Original
- TestDaF mit dem Ergebnis 4x4: die Immatrikulation ist unter der Bedingung, dass innerhalb von zwei Semestern weitere Sprachnachweise erbracht werden, möglich
2. bei einer Bewerbung zum Fachstudium mit vorbereitendem Deutschkurs – d.h. die Frage 11 des „Antrags auf Zulassung zum Studium“ ist mit JA beantwortet – ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses vorzulegen über:
- die deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe I (d.h. Berechtigung zur Teilnahme an Sprachlehrveranstaltungen der Mittelstufe II oder Oberstufe) und 65% der Höchstnote. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
3. bei einer Bewerbung zum Fachstudium mit vorbereitendem Studienkolleg/ Feststellungsprüfung – d.h. die Frage 10.1 / 10.2 des „Antrags aufZulassung zum Studium“ ist mit JA beantwortet – ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses vorzulegen über
- die deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe I (d.h. Berechtigung zur Teilnahme an Sprachlehrveranstaltungen der Mittelstufe II oder Oberstufe) und 65% der Höchstnote. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
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Sonstiges
1. Zulassungsantrag für ausländische und staatenlose Bewerber/innen, vollständig
ausgefüllt, inklusive lückenlosem Lebenslauf bis zur Antragstellung
2. 3 Internationale Postantwortscheine oder bundesdeutsche Briefmarken in
Höhe von 1,44 € (keine Schecks, kein Bargeld)
3. weitere Unterlagen siehe Zulassungsinformationen (blau)
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不用网申
材料都要寄过去 就和申请大学一样 上面就是单子
Antrag auf Anerkennung是审核申请表 (里面有也你的申请信息)
bewerberbestaetigung auslaender是审核意见表 上面左上角空白处有个小方格 你自己打好地址贴上去 是一式两份 两个都填 如果他觉得你审核通过了 就给你寄回来一份这个审核意见表 材料不会寄回来 直接就在招办 你到时候只要确定你申请就好了 省的来回寄耽误时间 |
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