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发表于 2008-7-8 21:35:51
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2. eine Uebersetzung des ausländischen Sekundarabschlusses oder Staatsreifezeugnisses in Deutsch, Englisch oder Franzoesisch;
• Uebersetzungen koennen nur anerkannt werden, wenn sie entweder von einem vereidigten Gerichtsdolmetscher in Deutschland oder von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) in Ihrem Heimatland angefertigt bzw. bestaetigt worden sind.
• Uebersetzungen sind in der Regel nicht erforderlich, wenn die Originale in englischer oder franzoesischer Sprache abgefasst sind; |
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