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第1段 Mit „Schule“ ist die Sekundarschule gemeint, deren Besuch Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist. (Vorzulegen ist in der Regel das Abschlusszeugnis dieser Sekundarschule.)
第2段Sollten Sie bereits eine Aufnahmeprüfung an einer Universität abgelegt oder an einer Universität im Ausland studiert haben, fügen Sie bitte die Nachweise (zum Beispiel Ergebniskarten, Immatrikulationsbescheinigungen, Fächer- und Notenübersichten, Zeugnisse über Prüfungen) in beglaubigter Kopie bei. Sollten Sie ihne Erfolg studiert haben, so ist auch das in jedem Fall durch eine Bescheinigung der Universität nachzuweisen. Bescheinigungen über Erfolg oder Misserfolg für das noch laufende Studienjahr sind möglichst schnell nachzureichen.
谢谢了。 |
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