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今天上tuebingen的网站上找申请大学的资料,看到这个
Bitte beachten Sie: Der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit muss bis zum Bewerbungsschluss
(15. Januar bzw. 15. Juli) erbracht sein und dem Antrag auf Zulassung zum Studium
beigefügt werden. Ohne fristgerecht eingegangenen Nachweis der sprachlichen
Studierfähigkeit wird der Zulassungsantrag abgelehnt. DESHALB: KEINE
BEWERBUNG OHNE NACHWEIS DER SPRACHLICHEN STUDIERFÄHIGKEIT !
1) Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:
► die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2;
► den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis
Niveaustufe 4;
► den " rüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs.
2) Von der DSH bzw. vom TestDaF sind befreit:
► Inhaber des "Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe II" (DSD II);
► Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-
Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im Ausland von einem Goethe-
Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde;
► Inhaber des "Kleinen Deutschen Sprachdiploms" oder des "Großen Deutschen Sprachdiploms", die
vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden;
► Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium von mindestens vier Jahren im Hauptfach
eines germanistischen Studienganges.
► Bewerber mit einer Deutschen Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München.
以我非常不好的德语,看起来好像是不是没有通过DSH考试或者DAF就不可以申请啊,我本来是准备到德国再考的,现在肯定是没有啊
哪位德语好的能不能帮我确定一下啊?谢谢了~ |
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