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楼主 |
发表于 2006-4-26 12:51:12
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Die Sprachkenntnisse gelten als ausreichend nachgewiesen durch:
eine Bestehensnote in Deutsch bei der Abschlussprüfung der Sekundarschulausbildung,
ein zweijähriges Studium der Germanistik,
das Sprachzeugnis eines germanistischen Lektorats auf dem Niveau des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz (Erste Stufe) bzw. der Zentralen Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts,
eine bestandene TestDaF-Prüfung (mindestens Niveau 3).
不好意思,确实没写学时证明,但是网站上写着有这些就可以,并不是非要有DSH,DaF,或者歌德学院的证书,如果我没有理解错的话。
另外echo1985,可以把你和他们联系的信箱地址给我吗?非常感谢! |
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