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注意:Uni-Bonn注册费上涨了

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发表于 2006-3-2 12:50:48 | 显示全部楼层 |阅读模式
今天收到Uni-Bonn外办邮件,WS06/07 Studiumbeitraeg 500(+Studiengebueren650=1150).申请的同学要做好心理准备.
发表于 2006-3-2 14:46:19 | 显示全部楼层
学费加注册费,1000多欧?
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发表于 2006-3-2 20:29:03 | 显示全部楼层
真的吗?这是针对每个学生都要收的吗?请LZ把邮件全文贴上来给大家看看吧,如果属实本帖将置顶 :wunai:
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发表于 2006-3-2 23:14:17 | 显示全部楼层
CAO~

那么贵

还好没去
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发表于 2006-3-2 23:16:10 | 显示全部楼层
注册费不是SEMESTERBETRAG吗???
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发表于 2006-3-3 08:33:41 | 显示全部楼层
[QUOTE=fangxuan510]注册费不是SEMESTERBETRAG吗???[/QUOTE]

好多好多种叫法
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发表于 2006-3-3 11:32:08 | 显示全部楼层
那SS 06学期注册的,是保持原来的价,还是跟着涨阿???
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发表于 2006-3-3 13:12:44 | 显示全部楼层
[QUOTE=yvonne11aly]那SS 06学期注册的,是保持原来的价,还是跟着涨阿???[/QUOTE]

最好直接问外办,他们说得算:)
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发表于 2006-3-3 18:26:33 | 显示全部楼层
[QUOTE=amor_cat]好多好多种叫法[/QUOTE]
还是SEMESTER的叫法比较不混淆的说

好贵哦!!!
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 楼主| 发表于 2006-3-3 20:47:09 | 显示全部楼层
以下为Frau Pesch邮件:

Zulassungsinfo
für ausländische Bewerber/-innen (ohne EU/EWR-Bürger)



       
Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,


bitte beachten Sie, dass die Universität Bonn zum Wintersemester 2006/2007 eine Gebühr in Höhe von 50,00  für Ihren „Antrag auf Zulassung zum Studium“ erheben wird. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.uni-bonn.de .

Zum Sommersemester 2006 gilt dieser Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass gemäß Studienkonten- und Finanzierungsgesetz (StKFG) seit dem  WS 04/05 Studiengebühren in Höhe von 650,00  erhoben werden, wenn Sie bereits ein erstes berufsqualifzierendes Studium abgeschlossen haben (z. B. Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor usw.).
Nähere Informationen hierzu siehe unter:
http://www.uni-bonn.de/Studium/S ... gelungen_StKFG.html .



Hier ein Hinweis zum Wintersemester 2006/2007:
Sie müssen mit einem Studienbeitrag in Höhe von 500,00  rechnen.
Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen ab Mitte Mai 2006 unter www.studieren.nrw.de .













2

Zur Antragstellung reichen Sie bitte die nachfolgend markierten Unterlagen ein:

        Antrag auf Zulassung zum Studium  
        http://www.uni-bonn.de/Studium/S ... r/formular_ausl.pdf ;

Hier finden Sie Einblick zum Studienangebot:
        http://www.uni-bonn.de/Studium/bilder/Faechertabelle.pdf ;

        Bewerbungsschluß ist für das jeweilige Sommersemester der 15.01. und für das entsprechende Wintersemester der 15.07. eines Jahres. Es handelt sich bei diesen Fristen um Ausschlußfristen.

        Zeugnisunterlagen und Übersetzungen sind grundsätzlich in folgender Form vorzulegen:
        Ausländische Zeugnisunterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien zusammen mit den entsprechenden amtlich beglaubigten Übersetzungen einzureichen. Fotokopien oder Abschriften ausländischer Zeugnisse bedürfen der Beglaubigung durch die deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder durch die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes in der Bundesrepublik Deutschland.
        Falls die Zeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, sind offiziell beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Die Richtigkeit von deutschsprachigen Übersetzungen muß durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt sein.



        APS-Bescheinigung oder APS-Zertifikat im Original
        Kopien  der Zeugnisoriginale (Sekundarschulabschluss und Studienbescheinigung) aus China,
        versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der besuchten Institution oder
        Kopien der Zeugnisoriginale mit rotem Rundsiegel sowie einer notariellen Beglaubigung, versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel des Notariats;

        Falls vorhanden Hochschulabschluß, z.B. Bachelor, Diplom, Master etc. ;


        Deutschkenntnisse

        Beantragen Sie im kommenden Semester die Aufnahme in einen auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) vorbereitenden Deutschintensivkurs?
        Mittelstufenkenntnisse sind eine unverzichtbare Voraussetzung. Die Tatsache, daß dieses Niveau vorliegt, muss im Antrag auf Zulassung deutlich erkennbar sein! Reichen Sie bitte als Nachweis für ausreichende Vorkenntnisse eines der folgend aufgelisteten Bescheinigungen ein:
        1. „Zertifikat Deutsch“ des Goethe-Instituts
        2. „Zertifikat Deutsch für den Beruf“ des Goethe-Instituts
        3. Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Mittelstufe des Sprachkurses des Goethe-Instituts
        4. Zeugnis über TestDaF mit TDN 3 in mindestens einem Teilbereich. Nummer 1 bis 3 können durch ein entsprechendes Zeugnis einer Deutschen Volkshochschule ersetzt werden. Siehe auch: http://www.uni-bonn.de/Internati ... e_Deutschkurse.html ;

        Sie möchten direkt die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang  (DSH)  ablegen?
        Reichen Sie bitte den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse des Niveaus der Mittelstufe II / Oberstufenkenntnisse ein;


        Pass, in Kopie;

        Lebenslauf, vollständig bis zum Datum der Antragstellung.






Umfassende Informationen finden Sie auch unter www.uni-bonn.de .
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 楼主| 发表于 2006-3-3 20:49:24 | 显示全部楼层
Zulassungsinfo
für ausländische Bewerber/-innen (ohne EU/EWR-Bürger)



       
Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,


bitte beachten Sie, dass die Universität Bonn zum Wintersemester 2006/2007 eine Gebühr in Höhe von 50,00  für Ihren „Antrag auf Zulassung zum Studium“ erheben wird. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.uni-bonn.de .

Zum Sommersemester 2006 gilt dieser Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass gemäß Studienkonten- und Finanzierungsgesetz (StKFG) seit dem  WS 04/05 Studiengebühren in Höhe von 650,00  erhoben werden, wenn Sie bereits ein erstes berufsqualifzierendes Studium abgeschlossen haben (z. B. Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor usw.).
Nähere Informationen hierzu siehe unter:
http://www.uni-bonn.de/Studium/S ... gelungen_StKFG.html .



Hier ein Hinweis zum Wintersemester 2006/2007:
Sie müssen mit einem Studienbeitrag in Höhe von 500,00  rechnen.
Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen ab Mitte Mai 2006 unter www.studieren.nrw.de .













2

Zur Antragstellung reichen Sie bitte die nachfolgend markierten Unterlagen ein:

        Antrag auf Zulassung zum Studium  
        http://www.uni-bonn.de/Studium/S ... r/formular_ausl.pdf ;

Hier finden Sie Einblick zum Studienangebot:
        http://www.uni-bonn.de/Studium/bilder/Faechertabelle.pdf ;

        Bewerbungsschluß ist für das jeweilige Sommersemester der 15.01. und für das entsprechende Wintersemester der 15.07. eines Jahres. Es handelt sich bei diesen Fristen um Ausschlußfristen.

        Zeugnisunterlagen und Übersetzungen sind grundsätzlich in folgender Form vorzulegen:
        Ausländische Zeugnisunterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien zusammen mit den entsprechenden amtlich beglaubigten Übersetzungen einzureichen. Fotokopien oder Abschriften ausländischer Zeugnisse bedürfen der Beglaubigung durch die deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder durch die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes in der Bundesrepublik Deutschland.
        Falls die Zeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, sind offiziell beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Die Richtigkeit von deutschsprachigen Übersetzungen muß durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt sein.



        APS-Bescheinigung oder APS-Zertifikat im Original
        Kopien  der Zeugnisoriginale (Sekundarschulabschluss und Studienbescheinigung) aus China,
        versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der besuchten Institution oder
        Kopien der Zeugnisoriginale mit rotem Rundsiegel sowie einer notariellen Beglaubigung, versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel des Notariats;

        Falls vorhanden Hochschulabschluß, z.B. Bachelor, Diplom, Master etc. ;


        Deutschkenntnisse

        Beantragen Sie im kommenden Semester die Aufnahme in einen auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) vorbereitenden Deutschintensivkurs?
        Mittelstufenkenntnisse sind eine unverzichtbare Voraussetzung. Die Tatsache, daß dieses Niveau vorliegt, muss im Antrag auf Zulassung deutlich erkennbar sein! Reichen Sie bitte als Nachweis für ausreichende Vorkenntnisse eines der folgend aufgelisteten Bescheinigungen ein:
        1. „Zertifikat Deutsch“ des Goethe-Instituts
        2. „Zertifikat Deutsch für den Beruf“ des Goethe-Instituts
        3. Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Mittelstufe des Sprachkurses des Goethe-Instituts
        4. Zeugnis über TestDaF mit TDN 3 in mindestens einem Teilbereich. Nummer 1 bis 3 können durch ein entsprechendes Zeugnis einer Deutschen Volkshochschule ersetzt werden. Siehe auch: http://www.uni-bonn.de/Internati ... e_Deutschkurse.html ;

        Sie möchten direkt die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang  (DSH)  ablegen?
        Reichen Sie bitte den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse des Niveaus der Mittelstufe II / Oberstufenkenntnisse ein;


        Pass, in Kopie;

        Lebenslauf, vollständig bis zum Datum der Antragstellung.






Umfassende Informationen finden Sie auch unter www.uni-bonn.de .
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发表于 2006-3-4 01:15:08 | 显示全部楼层
感谢LZ提供信息,本贴置顶,供想要申请BONN的同学参考。

依照这封邮件,有变化的地方如下(附中文):

1[/COLOR] bitte beachten Sie, dass die Universität Bonn zum Wintersemester 2006/2007 eine Gebühr in Höhe von 50,00  für Ihren „Antrag auf Zulassung zum Studium“ erheben wird. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.uni-bonn.de .

WS06/07的申请费50欧[/COLOR]

2[/COLOR] Zum Sommersemester 2006 gilt dieser Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass gemäß Studienkonten- und Finanzierungsgesetz (StKFG) seit dem WS 04/05 Studiengebühren in Höhe von 650,00  erhoben werden, wenn Sie bereits ein erstes berufsqualifzierendes Studium abgeschlossen haben (z. B. Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor usw.).
Nähere Informationen hierzu siehe unter:
http://www.uni-bonn.de/Studium/Stud...ngen_StKFG.html .

自WS04/05起,所有以获得过一个学位的学生要交650欧/学期的学费[/COLOR]

3[/COLOR] Hier ein Hinweis zum Wintersemester 2006/2007:
Sie müssen mit einem Studienbeitrag in Höhe von 500,00  rechnen.
Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen ab Mitte Mai 2006 unter www.studieren.nrw.de .

WS06/07必须交注册费500欧,该信息可在5月中旬后到 www.studieren.nrw.de上查到(看来是全北威洲的大动作,而不仅仅是BONN了) [/COLOR]
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发表于 2006-3-4 14:14:34 | 显示全部楼层
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发表于 2006-3-4 21:58:41 | 显示全部楼层
偶还没搞懂:这新标准500欧注册费是针对外国学生的还是都要收的呢? :chijing:
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发表于 2006-3-5 01:11:01 | 显示全部楼层
这500欧的studienbeitrag明显就是学费么。。。怎么会是注册费呢。。。。
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 楼主| 发表于 2006-3-5 09:40:27 | 显示全部楼层
一般来说Studiengebuehr指学费,Studienbeitrag或Studienkonto指管理费+学期票.具体情况我还在向外办打听,有了消息会告诉大家的.
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发表于 2006-3-5 09:51:09 | 显示全部楼层
但是如果照这么说的话,没有获得过学位的人不需要交650的学费,那么注册费的500等于是学费`

也还好吧
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发表于 2006-3-5 13:59:30 | 显示全部楼层
[QUOTE=灌水]这500欧的studienbeitrag明显就是学费么。。。怎么会是注册费呢。。。。[/QUOTE]

名字是"Studienbeitrag",确实就是偶们一般说的“注册费”,虽然这注册费也忒高了点 :chijing:

可以理解为变相学费。估计是收学费的法令还没出来,BONN忍不住了,先把注册费收高一点再说 :wunai:
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 楼主| 发表于 2006-3-7 14:08:53 | 显示全部楼层
今天又收到Frau Pesch的邮件,好象跟前几天发的内容不大一致,希望大家帮忙分析以一下.

Sehr geehrte/r ***,

es ist richtig, dass die Universität Bonn eine Studiengebühr in Höhe von
650,-�für den Personenkreis der bereits ein abgeschlossenens Studium
nachweist, erhebt.
Dazu kommt ein Beitrag in Höhe von 141,84 für den Sozialbeitrag (incl.
Studienticket). Weitere Gebühren werden zum Sommersemester 2006  nicht erhoben.


Mit freundlichen Grüßen
Maria-Luise Pesch
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发表于 2006-3-7 14:14:11 | 显示全部楼层
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发表于 2006-3-7 14:53:37 | 显示全部楼层
大概意思是:
[I]
已经获得学位的人要交650欧学费

Sozialbeitrag (incl. Studienticket)仍然是141,84欧,这一项2006年的夏季学期还没有涨。[/I]

这封信和前一封没有矛盾,因为前一封是说到WS06/07才收那500多欧的Studienbeitrag的。

偶的问题是:

Sozialbeitrag和Studienbeitrag是不是一样的意思?偶至今没弄懂,哪位大虾出来解释一下? :lianhong:
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发表于 2006-3-8 06:25:34 | 显示全部楼层
Sie müssen mit einem Studienbeitrag in Hoehe von 500,00  rechnen.
Bitte beachten Sie die Veroeffentlichungen ab Mitte Mai 2006 unter www.studieren.nrw.de .

这句话的意思是您要做好被收取500欧元学费的心理准备。具体还没定呢。

而关于北威州的学费官方是这样定的(全德只有北威如此)
Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf KÖNNEN die Hochschulen Gebühren erheben, müssen aber nicht. Die Frage ist allerdings, ob sie nicht (indirekt) von der Politik unter Druck gesetzt werden, auf jeden Fall Gebühren zu erheben ...

也就是说,从ws06/07开始北威的大学可以开收学费,法律上已经没有障碍,剩下的就是大学和当地政府的决定。因此对500欧的学费mit rechnen是绝对应该的。其他北威的学校,应该也有类似的说法了。

以上德文出处见此http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/
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 楼主| 发表于 2006-3-9 03:29:42 | 显示全部楼层
仔细阅读了相关文件,发现Schwert是正确的,Studienbeitrag是学费,不是注册费.

由于我理解错误,给大家带来不必要的误解,在此向各位道歉.

建议斑竹删除此帖.
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发表于 2006-3-9 14:53:02 | 显示全部楼层
[QUOTE=Cedric]仔细阅读了相关文件,发现Schwert是正确的,Studienbeitrag是学费,不是注册费.

由于我理解错误,给大家带来不必要的误解,在此向各位道歉.

建议斑竹删除此帖.[/QUOTE]

这倒没必要,因为无论是学费还是注册费,只是个名称上的差异,如果真的要交,在那里的同学都是要损失这一笔钱的。所以还是有必要拿出来提醒大家注意。

但偶想知道的是,如果真的交这500欧学费,那么“已经获得学位的人士”是不是还要交那650欧呢?
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 楼主| 发表于 2006-3-9 15:15:07 | 显示全部楼层
其实我当初问Frau Pesch的就是这个问题,邮件大家也看到了,她的回复有点模糊.反正我是没脸再去写信给她了.

根据目前的信息,有可能“已经获得学位的人士”只要交Zweitstudien的650欧,不需要交一般的500欧学费.不过这是我的猜测.
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