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Gesundheitsreform 2004
in der Krankenversicherung Jetzt in die private Krankenversicherung - Versicherungsvergleich anfordern
Das Gesetz zur Gesundheitsreform (sog. "Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz - GMG") liegt vor, hier die wichtigsten Eckpunkte):
- Ausgliederung Zahnersatz
Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgegliedert; dieser muss dann separat versichert werden (Pflichtversicherung). Sowohl die GKV als auch die private Krankenversicherung (PKV) können einen entsprechenden Versicherungsschutz anbieten. Ein Arbeitgeberzuschuss ist nicht vorgesehen.
- Wegfall Leistungsanspruch Brillen/Kontaktlinsen
Sehhilfen gibt es nur noch bis zum 18. Lebensjahr oder bei einer schweren Sehbehinderung.
- Höhere und mehr Zuzahlungen
Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% erhoben, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro. Bei ambulanter und zahnärztlicher Behandlung wird eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal für den erstbehandelnden Arzt / Zahnarzt erhoben.
- Wegfall Leistungsanspruch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Im Regelfall werden die Kosten hierfür nicht mehr übernommen.
- Höhere Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Anstieg auf 10 Euro pro Krankenhaustag bis zum 28. Tag pro Jahr, also maximal 280 Euro p.a..
- Wegfall diverser Leistungen
Entbindungsgeld, Sterbegeld, Leistungen bei Sterilisation, sowie Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung entfallen.
- Beitragstragung bei Arbeitnehmern
Die paritätische Beitragstragung entfällt. Künftig tragen Arbeitnehmer das Krankengeld durch einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5% alleine.
- Höhere Beiträge auf Versorgungsbezüge und Alterseinkommen
Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von pflichtversicherten Rentnern werden künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt, somit eine deutliche stärkere Beitragsbelastung der Rentner.
- Umfinanzierung versicherungsfremder Leistungen
Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfe oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes werden künftig aus Steuermitteln finanziert.
- Auswirkungen auf die Beihilfe
Wichtig für Beamte: Alle Belastungen müssen in die jeweiligen Beihilferegelungen eingearbeitet werden. |
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