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发表于 2004-2-12 05:55:06
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你说的,是不是这段话?
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Wer vor oder nach dem SS 2004 im Ausland außerhalb der EU einen Abschluss erworben hat, erhält kein Studienkonto, damit auch kein Guthaben und es greift die Gebührenpflicht. Ausnahme: Ausländische Studierende, die im SS 04 bereits in NRW eingeschrieben sind, falls keiner der im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Abschlüsse als gleichwertig anerkannt wird (§ 5 Abs. 1 S. 2 RVO-StKFG). Wer innerhalb der EU einen Abschluss erworben hat, erhält dann ein Studienkonto mit einem Studienguthaben, wenn dieser Abschluss mit einem inländischen Abschluss nicht als gleichwertig anerkannt wird. Für ein zeitlich begrenztes Studium ohne Abschlussprüfung bis zu vier Semestern entsteht für im Ausland eingeschriebene Studierende keine Gebührenpflicht (§ 13 Abs. 3 RVO-StKFG). |
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