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发表于 2002-8-21 03:08:58
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Der Magisterstudiengang für ausländische graduierte Juristen an
Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg bietet für Juristen mit ausländischem Studienabschluß einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang zum Erwerb des Grades eines Magister Legum (LL. M.) an (vgl. Magisterprüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg für den Aufbaustudiengang für außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes graduierte Juristen vom 10. November 1987, Amtsblatt des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst 7 ( 1988), S. 18 ff.). Das Magisterstudium soll den Studenten mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung vertraut machen und seine Kenntnisse in einem Rechtsgebiet wissenschaftlich vertiefen.
1. Zulassungsvoraussetzungen:
a) Erfolgreicher Abschluß eines dem deutschen Rechtsstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule.
b) Nachweis der für Studium und Prüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
2. Termine:
Das Studium kann im Wintersemester (Vorlesungszeit in der Regel Mitte Oktober bis Mitte Februar) oder im Sommersemester (Vorlesungszeit in der Regel Mitte April bis Mitte Juli) begonnen werden. Für die erforderliche Immatrikulation an der Universität Heidelberg sind die Bewerbungsformulare beim Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg
Seminarstr. 2
D- 69117 Heidelberg
Telefon: 06221/542494
anzufordern und vollständig bis 15. Juli für das Wintersemester bzw. bis 15. Januar für das Sommersemester dort einzureichen.
Im Wintersemester 1987/88 wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg ein Aufbaustudiengang im deutschen Recht für ausländische Juristen eingerichtet. Das Studium dauert einschließlich der Magisterprüfung zwei Semester. Die Beschäftigung mit dem deutschen Recht kann für den ausländischen Juristen vielfältige Anregungen bringen. In Europa behalten nämlich trotz der Rechtsangleichung in der Europäischen Gemeinschaft die einzelnen Rechtssysteme ihre eigenständige Bedeutung.
Auf die nationalen Lösungen ist immer wieder zurückzugreifen, wenn es darum geht, europäische Rechtssätze zu entwickeln. Im Bereich der "Civil Law"-Systeme nimmt nun das deutsche Recht eine besondere Stellung ein. Im Zivilrecht diente es als Vorbild für manche Rezeptionen im Ausland. Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs fand z.B. seine Entsprechung in den Zivilgesetzbüchern Griechenlands (1946) und Portugals (1966), die aber zugleich auch die Fortentwicklung des deutschen Rechts seit der Kodifikation (1896) berücksichtigten. Aber auch außerhalb Europas fiel in dem rechtsvergleichenden Dialog dem deutschen Recht eine beständige Rolle zu. Das gilt für die Rechtssysteme des Femen Ostens wie auch für manche Lösungen des Uniform Commercial Code in den USA. Im Verfassungsrecht mag es für den ausländischen Juristen von besonderem Interesse sein, die zentrale Bedeutung des Grundgesetzes zu erfahren, dessen objektive Wertordnung das ganze Rechtsleben erfüllt. Hinzu kommt die lebendige Wirkung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Verwaltungsverfahrensrecht, im Rechtsschutz gegen die Exekutive und im Umweltrecht sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben aufgenommen und zu einer systematisch aufgebauten Verwaltungsrechtsordnung zusammengeführt worden.
Was das Strafrecht angeht, so sei daran erinnert, daß es in seinen materiellen Regelungen und seiner Dogmatik über Europa hinaus namentlich in Japan beeinflussend gewirkt hat, und daß beispielsweise die Türkei die deutsche Strafprozeßordnung übernommen hat. Das deutsche Recht hat vor allem als wissenschaftlich durchgebildetes Recht Anklang im Ausland gefunden, heute geht es aber auch um die Rechtspraxis. Der europäische Binnenmarkt bedeutet zugleich für den Juristen, daß auch für ihn die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gilt, sofern er nicht im Staatsdienst tätig ist. Grundkenntnisse des deutschen Rechts erleichtern den Zugang zu den praktischen Problemen, welche sich heute den europäischen Juristen stellen. Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg - der ältesten Universität im heutigen Deutschland (gegründet 1386) - möchte mit diesem Magisterstudiengang zugleich an alte Traditionen anknüpfen, indem sie ausländische Juristen einlädt, in einer der klassischen europäischen Universitätsstädte deutsches Recht zu studieren. |
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