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发表于 2002-12-13 03:27:43
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Ueber §211 und §212 des StGBs
Ich bin so unsorgfaeltig und habe einen wichtigen Punkt des StGBs nicht in Betracht genommen, naemlich das System des StGBS. Es gibt 2 Teile, einmal AT und einmal BT. Alles, was im AT steht, gilt auch fuer alle Inhalte des BTs ,deswegen gehoeren allte Taten, die im BT genannt werden, die nicht ausdruecklich auf Fahrlaessigkeit hingewiesen haben, zu den vorsaetzlichen Taten. Alles , was im AT steht, wird "vor Klammer gezogen".
1234 hat recht gehabt und das ist auch der Grund ,warum Herr Feng Totschlag so uebersetzt .
Es wird in Deutschland als Fachbegriff meinsten "Ueheberrecht " benutzt, Geistiges Eigentum wird manmal auch von Gebrauch gemacht, ist aber nicht so ueblich. Ich werde auch noch mal nachschauen, und naehere Informationen herbrigen. |
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