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发表于 2002-11-30 00:33:17
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ich weiss auch nicht genau. aber ich versuche mal zu erklaeren!
also, es gibt im deutschen Strafrecht natuerlich eine Abgerenzung zwischen objektiven Tatbestand und subjektoven Tatbestand. Im subjektiven TB wird auch das Fahrlaessigedelikt vom vorsaetzlichem Delikt unterschieden. Meiner Meinung nach liegt der Grund, warum es in manchen Paragraphen besonders die Absicht des Taeters erwaehnt, darin, dass man noch genau unterscheiden muss, zu welcherm Vorsatztyp die Tat des Taeters gehoert, naemlich dolus directus 1. Grades ,dolus directus 2. Grades und dulus enventualis, wenn man die Strafe des Taeters betimmt. Beim dolus directus 1. Grades handelt es sich hauptsaechlich um die Absicht des Taeters und dolus directus 2. Grades wird das Wissen des Taeters betont und dolus eventualis geht es darum, dass der Taeter den Erfolg des Delikts fuer moeglich haelt, hat das ernstgenommen aber sich damit abfunden.
Ich bin jetzt im 1. Semester und beschaeftige mich hauptsaetzlich mit dem Allgemeinen Teil des StGBs, deswegen kann ich das hier auch nicht genau erklaeren, und ich freue mich auf jede Antwort von den anderen . Ich freue mich auch auf eien Diskussion hier. |
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