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发表于 2007-5-15 17:19:47
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Die TU Kaiserslautern ist ab dem Sommersemester 2005 nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis das Landes Rheinland-Pfalz dazu verpflichtet, für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Zeugnissen und Befähigungsnachweisen Gebühren zu erheben.
Hiervon ausgenommen sind:
Austauschstudierende, z. B. von Partnerschulen oder im Rahmen des ERASMUS-Programmes
Stipendiaten (DAAD)
Ausländische Bewerber mit einem Vordiplom oder einem Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule.
Diese Bewerber müssen keine Gebühr entrichten.
Für alle anderen ausländischen Studienplatzbewerber gilt:
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie von der Technischen Universität Kaiserslautern eine Eingangsbestätigung, mit welcher Sie zugleich die Aufforderung erhalten, die Zeugnisbewertungsgebühr in Höhe von 50,- zu überweisen.
- Bitte überweisen Sie nicht ohne Aufforderung! - [/COLOR]
Diese Gebühr sollten Sie dann schnellstmöglich überweisen, da erst nach Eingang Ihrer Zahlung die weitere Bearbeitung Ihrer Bewerbung erfolgen kann. Mit der Zahlung ist nicht[/COLOR] automatisch eine Zulassung verbunden. Diese kann nur erfolgen, wenn die eingereichten Unterlagen eine Hochschulzugangsberechtigung vermitteln.
Planen Sie bitte die Abgabe Ihrer Bewerbung so rechtzeitig ein, dass sowohl die Zahlung Ihrer Zeugnisbewertungsgebühr ausreichend früh erfolgen kann, und auch die Möglichkeit für die Sachbearbeiterinnen besteht, eventuell fehlende Unterlagen bei Ihnen noch vor Einschreibende nachzufordern.
Die zuständigen Sachbearbeiterinnen werden dann prüfen, ob Sie die für das Studium an der TU erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung besitzen und Ihnen einen Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid erteilen.
出处 http://www.uni-kl.de/wcms/345.html
学校网页不是一般的烂 :beida: 。 |
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