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发表于 2006-8-8 16:23:43
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请问能不能稍微简要介绍一下aachen的免课,看不懂啊!
[QUOTE=Cheng]这是Aachen的免课说明,LZ可以自己看看,然后对比一下。去Aachen的xdjm们可以共享一下。
因为这个Aachen网站上没有,所以我贴一下,06年4月份的版本
Anrechnung von an einer ausländischen Hochschule erbrachten
Studien- und Prüfungsleistungen auf das Studium an der RWTH Aachen
und die Einstufung in ein höheres Fachsemester
Diese Information ist wichtig für Sie, wenn Sie bereits an einer ausländischen Universität studiert haben und wenn Sie Ihre dort erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen auf das jetzt an der RWTH Aachen begonnene Studium anrechnen lassen wollen.
Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen sie beim International Office beantragen und sich auch selbst weiter um das Verfahren kümmern.
Den Antrag auf Anrechnung können Sie erst [U]nach der Einschreibung [/U] stellen. Folgende Schritte sind dazu notwendig:
1) Überlegen Sie sich zunächst, ob Sie überhaupt Studienleistungen haben, die anrechenbar sind und die Sie sich auch anrechnen lassen wollen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich im International Office beraten.
2) Füllen Sie das Formular "Antrag auf Anrechnung sowie Einstufung in ein höheres Fachsemester" vollständig aus und geben Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie Ihres aktuellen Studierendenausweises im International Office ab.
3) Das International Office wird Ihren Antrag mit Kopien Ihrer Zeugnisse sowie einem Gutachten über die Anrechnungsmöglichkeiten aus formaler Sicht an die für Ihr Studienfach zuständige Stelle schicken. Dies kann - je nach Fachrichtung - der Prüfungsausschuss, der Fachbereich oder ein Institut sein. Sobald wir Ihren Antrag weitergeben, senden wir Ihnen mit gleicher Post eine Mitteilung über die Weiterleitung zu und teilen Ihnen die für Sie zuständige Stelle mit. Namen, Adressen, Telefonnummern der Fachstudienberater finden Sie außerdem im Vorlesungsverzeichnis und im Internet (www.rwth-aachen.de).
4) Gehen Sie einige Tage später zu der/dem Ansprechpartner/in Ihrer fachlich zuständigen Anrechnungsstelle im Fachbereich (Fachstudienberater/in, Fakultätsassistent/in) und besprechen dort die Einzelheiten des Einstufungsverfahrens.
Ob zur Einstufung ein Gespräch, eine Prüfung oder andere Leistungsnachweise erforderlich sind, ist von Fachrichtung zu Fachrichtung unterschiedlich. In jedem Fall sollten Sie zum Gesprächstermin außer Ihren Zeugnissen weitere und möglichst ausführliche Unterlagen über Ihr bisheriges Studium mit¬bringen. Beispiele dafür sind: Beschreibung der Studieninhalte, Berichthefte, Übungsscheine etc. Je besser Ihr Studium dokumentiert ist, desto einfacher ist die Feststellung dessen, was anrechenbar ist.
5) Prüfen Sie, ob in Ihrem Studiengang bis zur Diplomvorprüfung ein längeres Industriepraktikum abgeleistet sein muss. Dies ist in den meisten technischen Studiengängen so. Falls Sie bereits im Ausland ein Industriepraktikum abgeleistet haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Fachstudienberater oder Praktikantenamt darüber, ob dieses Praktikum angerechnet werden kann. Das International Office kann die Anrechnung ausländischer Industriepraktika nicht durchführen.
6) Nach Abschluss des Anrechnungsverfahrens erhalten Sie schriftlich die Mitteilung Ihrer zuständigen Anrechnungsstelle, in wel¬ches Fachsemester Sie in dem betreffenden Studienfach eingestuft sind. Wenn die Anrechnung von einem Institut der Philosophischen Fakultät vorgenommen wurde, müssen Sie sich anschließend noch an die Fakultätsverwaltung wenden, in den anderen Fächern ist in der Regel kein weiterer Schritt bei der Fakultät notwendig (fragen Sie gegebenenfalls dort nach).
7) Damit die Einstufung in das höhere Fachsemester auch in Ihren Studentenausweis aufge¬nommen wird, müssen Sie mit der Einstufungsbescheinigung der fachlich zuständigen Stelle zum International Office gehen. Dort wird das Ergebnis des Einstufungsverfahrens in das Computersystem aufgenommen und danach automatisch im Studierendenausweis des folgenden Semesters eingetragen.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich in einigen Fächern innerhalb einer bestimmten Frist nach der Einschreibung gemeldet haben müssen, sonst wird keine Anrechnung mehr durchgeführt.[/QUOTE] |
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