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给汉堡外管局发信询问签证,回的内容主体是下面的,是所谓的自动回复或套话吗?把责任都推掉了。
Bei einem Visum bzw. Sichtvermerk handelt es sich um einen zweistufigen Verwaltungsakt, an dem die Ausländerbehörde nur mittelbar beteiligt ist. Sie trifft keine nach außen wirkende Entscheidung. Entscheidungsträger ist einzig und allein die deutsche Auslandsvertretung. Es liegt somit bei der Ausländerbehörde kein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vor.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung zweckgebundener Visa (z. B. Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme o. ä.) können Sie Näheres auf folgenden Internetseiten erfahren:
不会是我发错邮箱了吧
Service.Visa-Stelle@eza.hamburg.de |
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