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各位前辈:
麻烦看下这个,是指已经公证的公证件和副本都还有去大使馆再公证吗??
Ausländische Zeugnisunterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien zusammen mit den entsprechenden amtlich beglaubigten Übersetzungen einzureichen. Fotokopien oder Abschriften ausländischer Zeugnisse bedürfen der Beglaubigung durch die deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder durch die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes in der Bundesrepublik Deutschland.
Falls die Nachweise nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, sind offiziell beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Die Richtigkeit von deutschsprachigen Übersetzungen muß durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt sein. |
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