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发表于 2006-3-3 20:47:09
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以下为Frau Pesch邮件:
Zulassungsinfo
für ausländische Bewerber/-innen (ohne EU/EWR-Bürger)
Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,
bitte beachten Sie, dass die Universität Bonn zum Wintersemester 2006/2007 eine Gebühr in Höhe von 50,00 für Ihren „Antrag auf Zulassung zum Studium“ erheben wird. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.uni-bonn.de .
Zum Sommersemester 2006 gilt dieser Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass gemäß Studienkonten- und Finanzierungsgesetz (StKFG) seit dem WS 04/05 Studiengebühren in Höhe von 650,00 erhoben werden, wenn Sie bereits ein erstes berufsqualifzierendes Studium abgeschlossen haben (z. B. Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor usw.).
Nähere Informationen hierzu siehe unter:
http://www.uni-bonn.de/Studium/S ... gelungen_StKFG.html .
Hier ein Hinweis zum Wintersemester 2006/2007:
Sie müssen mit einem Studienbeitrag in Höhe von 500,00 rechnen.
Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen ab Mitte Mai 2006 unter www.studieren.nrw.de .
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Zur Antragstellung reichen Sie bitte die nachfolgend markierten Unterlagen ein:
 Antrag auf Zulassung zum Studium
http://www.uni-bonn.de/Studium/S ... r/formular_ausl.pdf ;
Hier finden Sie Einblick zum Studienangebot:
http://www.uni-bonn.de/Studium/bilder/Faechertabelle.pdf ;
Bewerbungsschluß ist für das jeweilige Sommersemester der 15.01. und für das entsprechende Wintersemester der 15.07. eines Jahres. Es handelt sich bei diesen Fristen um Ausschlußfristen.
Zeugnisunterlagen und Übersetzungen sind grundsätzlich in folgender Form vorzulegen:
Ausländische Zeugnisunterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien zusammen mit den entsprechenden amtlich beglaubigten Übersetzungen einzureichen. Fotokopien oder Abschriften ausländischer Zeugnisse bedürfen der Beglaubigung durch die deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder durch die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes in der Bundesrepublik Deutschland.
Falls die Zeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, sind offiziell beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Die Richtigkeit von deutschsprachigen Übersetzungen muß durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt sein.
 APS-Bescheinigung oder APS-Zertifikat im Original
Kopien der Zeugnisoriginale (Sekundarschulabschluss und Studienbescheinigung) aus China,
versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der besuchten Institution oder
Kopien der Zeugnisoriginale mit rotem Rundsiegel sowie einer notariellen Beglaubigung, versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel des Notariats;
 Falls vorhanden Hochschulabschluß, z.B. Bachelor, Diplom, Master etc. ;
 Deutschkenntnisse
Beantragen Sie im kommenden Semester die Aufnahme in einen auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) vorbereitenden Deutschintensivkurs?
Mittelstufenkenntnisse sind eine unverzichtbare Voraussetzung. Die Tatsache, daß dieses Niveau vorliegt, muss im Antrag auf Zulassung deutlich erkennbar sein! Reichen Sie bitte als Nachweis für ausreichende Vorkenntnisse eines der folgend aufgelisteten Bescheinigungen ein:
1. „Zertifikat Deutsch“ des Goethe-Instituts
2. „Zertifikat Deutsch für den Beruf“ des Goethe-Instituts
3. Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Mittelstufe des Sprachkurses des Goethe-Instituts
4. Zeugnis über TestDaF mit TDN 3 in mindestens einem Teilbereich. Nummer 1 bis 3 können durch ein entsprechendes Zeugnis einer Deutschen Volkshochschule ersetzt werden. Siehe auch: http://www.uni-bonn.de/Internati ... e_Deutschkurse.html ;
Sie möchten direkt die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ablegen?
Reichen Sie bitte den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse des Niveaus der Mittelstufe II / Oberstufenkenntnisse ein;
 Pass, in Kopie;
 Lebenslauf, vollständig bis zum Datum der Antragstellung.
Umfassende Informationen finden Sie auch unter www.uni-bonn.de . |
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