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不知道是不是我看错了,或是理解错了,大家帮忙看看吧
Bewerbungsschluss ist der 15. Juli. Fuer eine Zulassung an der Uni
Tuebingen muss bei der TestDaF-Pruefung in allen 4 Teilpruefungen die
Niveaustufe 4 erreicht werden.
Bitte beachten Sie aber unbedingt die folgenden
Hinweise
fuer Studienbewerber
aus der
Volksrepublik China
1) Studienbewerber aus der Volksrepublik China werden von der Universität Tübingen bei der Vergabe von Studienplätzen nur dann berücksichtigt, wenn sie nachweisen können, dass sie bereits ein mindestens vier- oder fünfjähriges Hochschulstudium an einer chinesischen Schwerpunkt- bzw.
staatlich anerkannten und in Deutschland akkreditierten Hochschule
(Universität) auf dem Niveau eines Bachelor- bzw. Diplomgrads erfolgreich
absolviert haben.
2) der Nachweis über Deutschkenntnisse: DSH (Deutsche Sprachprüfung für
den Hochschulzugang) oder ein gleichwertiges Zertifikat wie TestDaF
( www.testDaF.de ), das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom oder die ZOP
des Goetheinstituts.
3) Sollten Sie die unter Nr. 1 und 2 aufgefährten Voraussetzungen
bezüglich der Hochschulzugangsqualifikation erfüllen, müssten Sie das
Bachelor Degree sowie den Nachweis über die Deutschkenntnisse durch die
Akademische Prüfstelle (APS) in Beijing bestätigen lassen. Von der
Akademischen Prüfstelle erhalten Sie dann ein Zertifikat, welches die
Plausibilit?t Ihrer Bewerbung sowie die Echtheit Ihrer Dokumente bestätigt.
Hinweis: Bei der Bewerbung an der Universität Tübingen müssen folgende
Unterlagen Ihrem Antrag auf Zulassung beigefügt sein:
¡ñ das Original-Zertifikat der APS
¡ñ die amtlich beglaubigte Kopie des offiziellen Bachelor Degree einschl.
Fächer- und Notenübersicht sowie deren amtlich beglaubigten übersetzungen
¡ñ der Nachweis über die Deutschkenntnisse
Sollte eines dieser oben genannten Dokumente bei der Einreichung Ihres
Antrages auf Zulassung fehlen, wird dieser von der Universität wegen
Unvollständigkeit abgelehnt. |
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