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发表于 2005-4-12 01:14:51
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没错!以下是详细信息。
Informationen für
• Ausländische und Staatenlose Studienbewerber/innen
• Deutsche Studienbewerber/innen mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzu-gangsberechtigung
Alle ausländischen Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen oder Zeugnissen deutscher Auslandsschulen, auch aus EU-Ländern, die an einer Fach-hochschule in Baden-Württemberg studieren möchten, müssen zuerst einen Antrag an das Ausländer-Studienkolleg in Konstanz (ASK) stellen.
Informationen und Anträge erhalten Sie beim:
Ausländer-Studienkolleg (ASK) für die Fachhochschulen in Baden-Württemberg Brauneggerstraße 55
78462 Konstanz
Tel.: 07531/206-361
http://www.ask.fh-konstanz.de
Das ASK prüft die ausländischen Reifezeugnisse und stellt fest, ob sie mit einer deut-schen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar sind. Sie erhalten vom ASK eine Zugangsberechtigung mit der Sie sich an den Fachhochschulen in Baden-Württemberg um einen Studienplatz bewerben können. Vom ASK werden keine Studienplätze ver-geben!
Es ist notwendig, daß Chinesische Studienbewerber zuerst Ihre Unterlagen zur Ü-berprüfung auf Richtigkeit bei der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking (APS) unter folgender Adresse einreichen:
Akademische Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
Landmark Tower 2, Büro 0311, 8 Dongsanhuanbeilu Chaoyang district
1000004 Beijing, VR China
Informationen können auch auf Chinesisch abgerufen werden unter:
http://www.dtbotschaftpeki.org.cn
2. Ausländische Bewerber/innen deren Bildungsnachweise nicht mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar sind, müssen in einer Feststellungsprü-fung nachweisen, dass sie die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen.
3. Ausländische Bewerber/innen deren Bildungsnachweise nach Prüfung durch das ASK mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar sind, haben noch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH, bzw. TestDaf mit den Niveaustufen/TDN 3 oder besser und für den Durchschnitt aller Prüfungsteile mindestens TDN 4) abzulegen. Informationen über TestDaf unter www.testdaf.de
4. Außerdem müssen Studienbewerber/innen, die in einem anderen Bundesland die Feststellungsprüfung bereits abgelegt haben oder die an einer anderen Hochschule die Sprachprüfung (DSH/TestDaf) bestanden haben, deren Zeugnis jedoch keine Note des heimatlichen Reifezeugnisses in deutscher Deutung erhält, einen Antrag beim ASK ein-reichen.
5. Folgende Unterlagen sind beim ASK einzureichen:
• vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag des ASK (Formular beim ASK anfor-
dern)
• Ausländisches Reifezeugnis mit Notenübersicht in amtlich beglaubigter Kopie
der Originalfassung und in deutscher oder englischer Übersetzung
• Sprachzeugnis über mindestens Mittelstufe 1 oder vorläufig eine aktuelle Teil-
nahmebescheinigung über einen entsprechenden Sprachkurs
• tabellarischer Lebenslauf
• Paßfoto
gegebenenfalls sind hinzuzufügen:
• Nachweis über die bestandene DSH bzw. TestDaf-Zeugnis siehe Punkt 3
• Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom, Sprachdiplom
der KMK Stufe II
• Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung
6. Unterlagen, die nicht vollständig mit dem Zulassungsantrag des Ausländer-Studienkollegs Konstanz eingereicht werden, werden mit einem entsprechenden Hin-weis an den Bewerber/die Bewerberin zurückgesandt.
7. Deutsche Staatsangehörige (auch Doppelstaatler) mit ausländischen Vorbildungs-nachweisen, wenden sich an das Oberschulamt Stuttgart, Breitscheidstr. 42, 70176 Stuttgart, Tel.: 0711/6670-0 (Zentrale) um die Zeugnisanerkennung und die Ermitt-lung der Durschnittsnote des heimatlichen Reifezeugnisses zu beantragen. |
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