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发表于 2005-3-26 11:46:06
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für Studienbewerber an der Universität Tübingen keine Deutschkurse eingerichtet sind, die sie vor Studienaufnahme besuchen könnten,
Ihre Bewerbung vom Zulassungsverfahren ohne Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache ausgeschlossen werden muß. Mindestvoraussetzung für das Bewerbungsverfahren sind Kenntnisse auf dem Niveau eines abgeschlossenen Mittelstufenkurses, wie er beispielsweise vom Goethe-Institut angeboten wird. Voraussetzung für eine endgültige Studienaufnahme (Zulassung zum Studium) ist das Bestehen der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH, vormals PNdS). |
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