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发表于 2005-3-2 05:21:20
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(5) Soweit eine Hochschule für bestimmte Studienzwecke von der sprachlichen Studierfähigkeit gemäß
Abs. 3 abweichende geringere sprachliche Anforderungen (DSH-1) festgelegt hat, hat eine darauf
beruhende Zulassung oder Einschreibung keine bindende Wirkung für eine Zulassung oder Einschreibung
bei einem Wechsel des Studiengangs an derselben Hochschule oder für die Zulassung
oder Einschreibung an anderen Hochschulen, falls dafür andere sprachliche Anforderungen festgelegt sind.
这句哪位高手解释一下,看了半天还是不明白。 |
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