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发表于 2004-7-26 21:00:18
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Ausländerbehörde
Olpe 1 (am Friedensplatz)
1. Etage, Zimmer B 135
zu den folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 h - 11.30 h
Dienstag 13.00 h - 15.00 h
Donnerstag 13.00 h - 16.30 h
Mittwoch geschlossen
3.1. Erste Vorsprache bei der Ausländerbehörde
Bei Ihrer ersten Vorsprache nach der Einreise bei uns sind zur melde- und ausländerrechtlichen Erfassung von Ihnen folgende Unterlagen vorzulegen:
* gültiger Nationalpass
* ausgefülltes Anmeldeformular incl. Mietvertrag
* ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
* 1 Passbild
* Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, falls noch nicht vorhanden
* Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
* Nachweis bzgl. des Aufenthaltsgrundes (Zulassungsbescheid, Anmeldung zum Deutschkurs oder Studienkolleg, Immatrikulationsbescheinigung)
Sollten Sie noch nicht alle zum Studium erforderlichen Unterlagen vorlegen können, so wird Ihnen zunächst ein vorläufiger (in der Regel dreimonatiger) Aufenthalt erteilt, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die fehlenden Unterlagen beizubringen.
Andernfalls wird Ihnen bei Vorlage sämtlicher Unterlagen eine Aufenthaltsgenehmigung in der Form der Aufenthaltsbewilligung zur Durchführung des Studiums / Deutschkurses für zunächst ein Jahr erteilt werden.
Die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ist, mit Ausnahme von Empfängern eines Stipendiums, gebührenpflichtig und kostet zur Zeit 40,00. |
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