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求救,急...........

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发表于 2002-8-18 08:37:20 | 显示全部楼层 |阅读模式
前天收到学校寄来的住房合同,苦于德语水平有限,请各位大侠伸出援助之手帮助翻
译。由于对方要求8月22日答复,请快快快快....。下面为对方条款。

Studentenwerk        Wohnheimverwaltung Fichtenweg 5
    Tübingen        Sprechstunden:
Anstalt des öffentlichen Rechts        Mo., Mi.  9.30-11.30 Uhr
        Do.        14.00-16.00 Uhr
Studentenwerk Tübingen, Wilhelmstr. 15, 72074 Tübingen
____________________________________________________________________________________________________________

Herrn        Datum   16.08.2002
Zhiren Zhang        Gesprächspartner(in) Fr. Hartmann
        Abteilung    Wohnheimverwaltung
        Unser Zeichen   W.5-4.1/ha
        (-Durchwahl (0049)(0) 7071/9697-12
per Mail        Telefax (0049)(0) 70 71/96 97-20

Betreff:  Angebot eines Zimmers im Studentenwohnheim NEUHALDE, Viktor-Renner-Str. 2,         
             72074 Tübingen, Zimmer-Nr.   73.1       ab   01.09.2002
Bezug:  Ihr Antrag
Anlage: Mietvertrag (zweifach)
       

Sehr geehrte Herrn Zhang,

wir teilen Ihnen mit, daß für Sie ab  01.09.2002   ein Einzelzimmer vorläufig reserviert wurde. Die Miete beträgt pro Monat EUR 144,00
Beim Einzug sind EUR 300,00 als Kaution zu bezahlen.
Wenn Sie dieses Zimmer ab dem oben genannten Termin mieten möchten, werden Sie gebeten,
die beiden Exemplare des Mietvertrages zu unterschreiben und bis spätestens
22.08.2002 per Fax
an die Wohnheimverwaltung zurückzuschicken oder zu faxen.
Außerdem bitten wir Sie, die Miete für den Monat    September und Oktober   
zu bezahlen. Bei Überweisung der Miete bitte auf unser Konto 239644 bei der KSK (=Kreissparkasse) Tübingen, BLZ (=Bankleitzahl) 64150020.
Eine Reservierung über diesen Termin hinaus ist nicht möglich, wenn Sie die Mietverträge und den Scheck nicht rechtzeitig schicken.
Da im normalen Postverkehr manchmal Verzögerungen eintreten, ist zu empfehlen, uns Ihre Zusage bis zum oben genannten Termin telefonisch, per Telegramm oder Telefax zukommen zu
lassen.
Bitte benachrichtigen Sie uns auch, wenn Sie kein Interesse an dem angebotenen Zimmer
haben, damit wir es rechtzeitig anderweitig vermieten können.
Nach Ihrer Ankunft bezahlen Sie die Kaution bar in der Wohnheimverwaltung.
Sollten Sie zu einer Zeit in Tübingen ankommen, in der die Büros der Wohnheimverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen sind (Öffnungszeiten s.o.), können Sie uns Mo.-Fr. 9.00-12.00 Uhr und
Mo.-Do. 14.00-15.30 Uhr telefonisch erreichen.
Nach der Kautionszahlung im Fichtenweg 5 erhalten Sie die Zimmerschlüssel vom zuständigen  
Hausmeister in der Viktor-Renner-Str. 2 jeweils am Mo., Mi., Do. & Fr. von 8.00-12.00 Uhr, am Die.
von 14.00-17.00 Uhr, Tel. 07071/83974.Da die Hausverwaltung nur zu den genannten Zeiten besetzt  
ist, kann Ihnen der Zimmerschlüssel an Wochenenden nicht ausgehändigt werden.
Noch ein Hinweis zur Mietzahlung: Bei Ihrem Einzug erhalten Sie von der Wohnheimverwaltung Einzugsermächtigungsformulare. Diese sollten Sie nach Einrichtung eines Bankkontos in Tübingen ausgefüllt an uns zurückgeben, damit die Mietzahlung auf diese rationelle Weise geschehen kann.
Außerdem erhalten Sie nach Ihrem Einzug noch folgende Anlagen zum Mietvertrag:
-Allgemeine Mietbedingungen       
-Benutzungsordnung                                         Kommen Sie außerhalb der Dienstzeiten unseres
-Hausordnung                                                   Hausmeisters in Tübingen an, wenden Sie sich bitte
                                                                        wegen Übernachtungsmöglichkeiten an die
Mit freundlichen Grüßen                                  Jugendherberge, Gartenstr. 22/2, Tel.: 07071/23002
i.A.

i.A. Hartmann
—————————————————————————————————————
Das Studentenwerk Tübingen, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer, dieser vertreten durch einen von ihm beauftragten Mitarbeiter (im folgenden „Vermieter“ genannt)
und
Herrn  Zhang, Zhiren        geb.am  27.09.1974        (im folgenden Mieter genannt)
Heimatanschrift  bitte eintragen
schließen folgenden


MIETVERTRAG


§ 1
Der Vermieter vermietet dem Mieter im Studentenwohnheim  Viktor-Renner-Str. 2  das möblierte Zimmer Nr.  73.1  ab   01.09.2002  12.00 Uhr, und zwar befristet bis zum  30.09.2005*)  . § 568 BGB findet keine Anwendung. Dem Mieter stehen die der gemeinsamen Nutzung dienenden Räume gem. ihrer Zweckbestimmung zur Verfügung.
*) Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Monatsende.

§ 2
Die Mieträume werden für Wohnzwecke vermietet.
Der Mieter erkennt an, daß ein berechtigtes Interesse an der vereinbarten Befristung des Mietvertrages besteht, weil wegen der beschränkten Zahl von Wohnplätzen in den Studentenwohnheimen im Weg des Rotationsprinzips möglichst vielen Studenten ein staatlich geförderter Wohnheimplatz (indirekte staatliche Förderung) zur Verfügung gestellt werden soll.

§ 3
Die monatliche Miete beträgt zur Zeit EUR   144,00  . Sie wird bei Fälligkeit in jeweils begründeter Höhe von einem vom Mieter zu benennenden Konto eingezogen. Hierzu erteilt der Mieter vor Vertragsbeginn die Einzugsermächtigung, die über die Dauer des Mietverhältnisses unwiderruflich ist.
Die vor dem Einzug zu hinterlegende Kaution beträgt EUR 300,00 .

§ 4
Grundlage dieses Mietvertrages ist die Benutzungsordnung für die Wohnheime in der jeweils gültigen Fassung. Bestandteil des Mietvertrages sind außerdem die als Anlage beigefügten Allgemeinen Mietbedingungen. Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung für das Wohnheim, die gleichfalls als Anlage beiliegt, zu beachten.

§ 5
Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen unabdingbar der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Gerichtstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Tübingen.


STUDENTENWERK TÜBINGEN
-Wohnheimverwaltung-



i.A...............................................        ......................................................
(Vermieter)        (Mieter)

Tübingen, den 16.08.2002

Durch seine Unterschrift bestätigt der Mieter gleichzeitig den Empfang der Benutzungsordnung, der Allgemeinen Mietbedingungen und der Hausordnung sowie der Regelung der Selbstreinigung und des Merkblattes, soweit dies zutrifft.
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