|
楼主 |
发表于 2018-9-29 22:40:57
|
显示全部楼层
4、还有那个新版申请表及附带54条第二款
那个54条第二款 就是在德意志联邦共和国驻华使领馆下的那个留德申请表里一起的最后一页的那个吧,不用单独哪里下载了吧
因为之前在abcdv下了一个老版的留德申请表,和新版的区别是老版照片那栏要你不要粘贴照片,新版写的请粘贴照片
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.
Der AXXXagsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der VisumaXXXag abgelehnt bzw. der AXXXagsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde. Durch die Unterschrift bestätigt der AXXXagsteller, dass er vor der AXXXagstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist. |
|