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楼主 |
发表于 2018-6-20 18:58:03
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寄送了 他说的 AXXXagsbezogene fehlende Unterlagen git es nicht. Falls es fehlende Unterlagen gibt, die alle AXXXäge betreffen, werden sie unter dem Reiter Bearbeitungsstatus aufgeführt 和 Ihr AXXXag wurde bearbeitet. Falls Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben haben, werden Sie immatrikuliert, sobald Ihre Unterlagen auf dem Postweg vollständig eingegangen sind. Sollten Rückfragen unsererseits auftreten oder Unterlagen fehlen, werden wir diese von Ihnen anfordern. Ihre LeibnizCard sowie die Zugänge für unsere Online-Dienste erhalten Sie bei einer Einschreibung zum Wintersemester ab September auf dem Postweg. Erste Informationen für Studienanfänger finden Sie ab Ende August unter Start ins Studium . Bei einer Einschreibung zum Sommersemester erhalten Sie Ihre LeibnizCard sowie die Zugänge für unsere Online-Dienste ab März auf dem Postweg. Informationen zum Studienbeginn im Sommersemester erhalten Sie im Studiendekanat Ihrer Fakultät. Wichtige Hinweise für Masterstudienbewerberinnen und -bewerber: Falls Sie sich für einen Master-Studiengang beworben haben, werden Sie bei einer Bewerbung zum Wintersemester ab Ende Juli bis Mitte September über eine Zulassung oder Ablehnung schriftlich vom Immatrikulationsamt informiert. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester werden Zulassungs- und Ablehnungsbescheide ab Ende Januar bis Mitte März durch das Immatrikulationsamt verschickt. Die langen Zeiträume erklären sich dadurch, dass die Zulassungsausschüsse der diversen Studiengänge, die in den Fakultäten angesiedelt sind und über die Bewerbungen entscheiden, verschiedene Sitzungstermine haben. Bitte gedulden Sie sich. Sie werden schnellstmöglich über die Entscheidung des für Sie zuständigen Zulassungsausschusses informiert. Wichtige Hinweise zu den elektronischen Bescheiden: (1) Zulassungsbescheide werden nur im Falle einer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang – also für einen platzbeschränkten Studiengang mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen, in dem ein Auswahlverfahren durchgeführt wird –, oder für einen Masterstudiengang zur Verfügung gestellt. Sie können Ihren Bescheid aufrufen, indem Sie den entsprechenden Button anklicken, s.u. Da alle Studienbewerberinnen und -bewerber für einen zulassungsfreien Studiengang einen Studienplatz erhalten, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, ergeht hier kein gesonderter Bescheid. (2) Bitte beachten Sie, dass es sich bei den elektronischen Bescheiden um ein zusätzliches Angebot der LUH handelt. Ein rechtsverbindlicher Bescheid wird Ihnen auf dem Postweg zugehen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen bereits vorzubereiten. Bitte senden Sie uns Ihre Einschreibunterlagen entweder auf elektronischem oder auf postalischem Weg zu und sehen Sie von einer Mehrfacheinsendung ab! Sobald Ihre Studienplatzannahme bearbeitet wurde, können Sie dies hier einsehen. Bitte legen Sie die fehlenden Unterlagen bei der Immatriku |
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