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发表于 2016-9-2 02:15:40
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Welche Unterlagen benötige ich noch für die Bewerbung?
Dokumente, die beglaubigt und übersetzt vorliegen müssen (siehe Hinweise):
Sekundarschulabschlusszeugnis mit Notenübersicht und Notenspiegel
Nachweis der im Heimatland bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung für den beantragten Studiengang mit Fächer- und Notenübersicht
Wenn bereits studiert wurde:
Nachweis erfolgreicher Studienzeiten (Kopie der Fächer- und Notenübersicht für jedes einzelne Semester im Heimatland, absolviert an einer akkreditierten Hochschule)
Hochschulabschluss
Dokumente ohne Beglaubigung
Kopie der Anerkennung von bereits absolvierten Studien:
Bereits absolvierte Studien an einer Hochschule im Ausland können Sie zur Anerkennung beim zuständigen Prüfungsamt vorlegen.
Wurden Leistungen an einer Hochschule in Deutschland erbracht, so ist die Anerkennung zwingend erforderlich. Wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss der entsprechenden Fakultät.
Kenntnisse der deutschen Sprache (beachten Sie hierzu bitte unsere Hinweise!)
falls zutreffend, Nachweis über Asylberechtigung bzw. Flüchtlingsstatus
Kopie des Passes
tabellarischer Lebenslauf, vollständig bis zum Datum der Antragstellung
bitte-beachten.png
Hinweise zu beglaubigten Dokumenten
Fotokopien ausländischer Zeugnisse bedürfen der Beglaubigung durch die deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder durch die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes in der Bundesrepublik Deutschland.
Falls die Zeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, sind offiziell beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Sofern der Beglaubigungsvermerk in einer Fremdsprache erfolgt ist, ist dieser ebenfalls zu übersetzen.
Die Richtigkeit von deutschsprachigen Übersetzungen muss durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt sein.
Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie die Adressen der Botschaften und konsularischen Vertretungen.
Der Nachweis der Deutschkenntnisse und alle weiteren Unterlagen können als Kopien (ohne Beglaubigung) eingereicht werden.
Bitte senden Sie alle Unterlagen bis zur entsprechenden Bewerbungsfrist an das Studentensekretariat der Universität Bonn:
Brief.png Studentensekretariat der Universität Bonn, 53012 Bonn
Sonderfälle:
Studienkolleg, Mongolei/Vietnam, China, Georgien, Türkei
falls ein Studienkolleg in Deutschland besucht wurde: Amtlich beglaubigte Kopie der bestandenen Feststellungsprüfung und der darauf vermerkten Vorbildungsnachweise
Bewerber aus der Mongolei und Vietnam reichen zu den Zeugnisunterlagen das Originalzertifikat der Akademischen Prüfstelle ein.
Bewerber aus der Volksrepublik China reichen folgende Dokumente ein:
APS-Zertifikat oder APS-Bescheinigung im Original zusammen mit den Kopien der Zeugnisoriginale (Sekundarschulabschlusszeugnis und Studienbescheinigung) aus China, versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der besuchten Institution oder Kopien der Zeugnisoriginale mit rotem Rundsiegel sowie einer notariellen Beglaubigung, versehen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel des Notariats.
Bewerber aus Georgien reichen das Sekundarschulabschlusszeugnis und die Studiennachweise mit Apostille ein.
Bewerber aus der Türkei reichen den Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung / Codekarte in Form einer offiziellen Ergebnisbescheinigung (mit Siegel und Unterschrift) der ausstellenden Prüfungsbehörde ein.
Welche Unterlagen benötige ich bei der Einschreibung?
Nachweis der deutschen Sprache
Personalausweis oder Reisepass
Krankenversicherungsbescheinigung
Zeugnis im Original und Übersetzung |
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