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1.1 Diesen von Ihnen vollständig ausgefüllten Antrag auf Immatrikulation, wenn Sie noch nicht an der
Freien Universität Berlin immatrikuliert sind ODER
1.2 Wenn Sie bereits an der FU Berlin immatrikuliert und rückgemeldet sind und Ihren Studiengang ändern
möchten, benutzen Sie bitte den Antrag auf Änderung des Studiengangs (es entfallen die Pkt. 12., 13., 14., 16.)
2. eine Kopie des Zulassungsbescheids
3. eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Äquivalent), ggf. eine offizielle Übersetzung
4. ggf. eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über studienrelevante Tätigkeiten, gem. Ihrer Angabe in der Online
Bewerbung
5. ggf. die letzte Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule mit Angabe des Studiengangs und aller bisherigen Fachund
Hochschulsemester
6. ggf. die frühere Zulassung und eine amtlich beglaubigte Kopie des Dienstzeugnisses, bzw. den Nachweis der Betreuung eines
Kindes oder Angehörigen, wenn Sie eine bevorzugte Zulassung geltend gemacht haben.
7. ggf. eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses, (ggf. eine offizielle Übersetzung bei Zweitstudium/Masterstudium)
8. ggf. eine amtlich beglaubigte Kopie des Sprachzeugnisses, wenn die Sprachkenntnisse nicht aus dem Abiturzeugnis hervorgehen
9. ggf. eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises ausreichender deutscher Sprachkenntnisse bei ausländischer
Hochschulzugangsberechtigung (DSH, TestDaF)
10. ggf. eine Kopie des Ergebnisses des FU-Sprachtests für bestimmte Studiengänge
11. ggf. eine Kopie über die Anerkennung von Studienleistungen inkl. Fachsemestereinstufung durch den entsprechenden
Prüfungsausschuss, bzw. die /den Zuständige/n des Fachbereichs
1.1 Diesen von Ihnen vollständig ausgefüllten Antrag auf Immatrikulation, wenn Sie noch nicht an der
Freien Universität Berlin immatrikuliert sind ODER
12. den Krankenversicherungsnachweis für die Hochschule oder eine Kopie der Bescheinigung über die Befreiung von der
Versicherungspflicht durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (Chipkarte, Mitgliedsbescheinigung genügen nicht) |
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