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楼主 |
发表于 2010-3-29 15:04:04
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Abgeschlossenes Bachelorstudium der Literaturwissenschaft oder einer
Philologie bzw. ein als fachverwandt anerkanntes Studium in einem
geisteswissenschaftlichen Studiengang; sofern der Bachelorabschluss noch nicht
vorliegt, Nachweis über mind. 140 ECTS durch Transcript of Records /
Notenauszug. Alle Nachweise in amtlich beglaubigter1 Form.
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- Amtlich beglaubigter1 Notenauszug / Transcript of Records über bisher
erbrachte Leistungen. [ _ ]
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Bei Bewerbern mit ausl |
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