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2. Sie müssen sich vor dem Semester, in dem Sie das Fachstudium aufnehmen wollen, spätestens aber bis zum Ablauf der Frist für Zulassungsanträge (15. Januar vor einem Sommersemester; 15. Juli vor einem Wintersemester), beim Akademischen Auslandsamt zu der unter 1. genannten Prüfung melden und außerdem die dann für dieses Fach geltenden Zulassungsbedingungen erfüllen (z.B. wird ein 12-wöchiges Grundpraktikum für Architektur (BA) gefordert).
3. Weitere Voraussetzung ist, dass bei diesem Termin in dem von Ihnen gewünschten Fach Studienplätze durch die Hochschule vergeben werden können. Auf jeden Fall jedoch werden Sie bei dem Zulassungsverfahren bevorzugt berücksichtigt, so dass nur außergewöhnliche Umstände (z.B. staatlich verordneter Numerus Clausus) eine Zulassung für das von Ihnen gewünschte Fach in Frage stellen können.
小弟机械的,收到个带条件的
上面两个条件看的不是很明白,希望有达人可以指点下,谢谢了! |
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