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楼主 |
发表于 2007-8-10 23:23:27
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Ablehnungsbescheid für das Wintersemester2007
wird-zu unserem Bedauern-hiermit gemäß Art.61 Bayerisches Hochschulgesetz abgelehnt,weil für eine Immatrikulation wesentliche Voraussetzungen nicht vorliegen:
Der notwendige Nachweis deutscher Sprachkenntnisse fehlt.
Das erforderliche Motivationsschreiben fehlt.
Ihre Unterlagen können Sie 3 Monate nach Bewerbungsschluss im Referat für Internationale Angelegenheiten abholen.Wenn Sie weder die Dokumente zurückverlangen noch sich wiederbewerben,werden die Unterlagen nach einem Jahr datengeschützt vernichtet. |
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