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楼主 |
发表于 2007-7-5 14:26:55
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【求助】
那就是说,主要是看学校方面而不是外事局咯?学校给的ZU上好像没说需不需要嘛,具体如下,请大家帮忙确认下:
auf der Grund des von Ihnen gestellten Antrages werden Sie zum Wintersemester 2007/08 bedingt zugelassen,Vor Aufnahme des Studiums muessen Sie auereichende Kenttnisse der deutschn Sprache nachweisen,Das koennen Sie durch die dsh oder eine vergleichbare Pruefung tun,Naehere Info.erhalen Sie anbei.
wenn Sie die DSH abgelegt und bestanden haben,bitten ich Sie,uns das Zeugnis umgehend zuzusenden.Dann erhalten Sie Infos.xur Einschreibung und zum Stuienbeginn.
Fuer das Studium an der Uni.Erfurt benoetigen Sie ein Visum zu Studienzwecken(Aufenthaltsgenehmigung in der Form des Sichtvermerks).Das Visum koennen Sie bei der Botschaft oder einem Konsulat der BDR in Ihrem Heimatland beantragen. |
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