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发表于 2007-6-19 01:12:25
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1. Nachweis der Sprachkenntnisse:
Als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse werden die folgenden Prüfungen oder Zeugnisse anerkannt:
"Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) für ausländische Studienbewerber mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 oder besser ausweist (Näheres im Internet: http://www.testdaf.de ),
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber Stufe II" (DSH-II) oder Stufe III (DSH-III), die von einer bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registrierten Einrichtung durchgeführt wurde (Liste dieser Einrichtungen unter:
http://www.hrk.de/de/download/dateien/DSH_Registr.pdf )
"Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II" (DSD II)
Große oder Kleine Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Institut ,
"Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Institut ,
"Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München,
der bestandene Prüfungsteil Deutsch einer „ rüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber/-innen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland" (Feststellungsprüfung) an einem Studienkolleg,
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH), die bis einschließlich Herbst 2005 (Wiederholer/innen: bis einschließlich Frühjahr 2006) an der Universität Stuttgart abgelegt wurde. |
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