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5. Für die Hochschulzugangsberechtigung (jeweils beglaubigte Kopien des Originals und der deutschen Übersetzung):
5.1. Schulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenaufstellung, wenn vorhanden auch die Gesamtnote
5.2. Gegebenenfalls Nachweis der im Herkunftsland bestandenen Hochschulauf-nahmeprüfung für den beantragten Studiengang mit Noten/Notenspiegel
5.3. Gegebenenfalls Zeugnis der Feststellungsprüfung (nach Besuch eines Stu-dienkollegs in Deutschland) mit dem entsprechenden Vorbildungsnachweis.
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6. Für die Studiennachweise (jeweils beglaubigte Kopien des Originals und der deut-schen Übersetzung):
6.1. Bisherige Studiennachweise oder Studienabschlüsse mit Fächer- und No-tenaufstellung. Der Name und die Art der Hochschule, das Studienfach/der Studiengang und die Dauer des Studiums müssen erkennbar sein.
6.2. Gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie des Originals und der deutschen Ü-bersetzung der Akkreditierungsurkunde der besuchten Hochschule bezie-hungsweise des besuchten Studiengangs (wird in der Regel vom zuständi-gen Ministerium ausgestellt). Falls keine solche Urkunde ausgestellt wird, fü-gen Sie bitte einen Ausdruck der entsprechenden Seite aus dem Internet (http://www.anabin.de) bei.
6.3. Haben Sie bereits an einer Hochschule einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben (akademischer Titel), so legen Sie bitte eine beglaubigte Kopie des Originals der Urkunde und der deutschen Übersetzung als Nach-weis bei. |
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