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Uni Duisburg-Essen关于大学收取学费的官方说法!

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发表于 2006-12-16 21:31:52 | 显示全部楼层 |阅读模式
Liebe Studierende,

es ist wieder mal soweit, die Rückmeldung für das Sommersemester 2007

      beginnt am 08.01.2007 und endet am 09.03.2007.

Zusätzlich zum Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag von 154,86 Euro
ist erstmalig ab dem Sommersemester 2007 zusätzlich der Studienbeitrag
in Höhe von 500 Euro pro Semester zu entrichten.

Sofern Sie ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank beantragen möchten,
gelten folgende Hinweise:

Einen Rechtsanspruch auf ein verzinsliches Darlehen der NRW.BANK zur
Finanzierung der Studienbeiträge im Rahmen eines privatrechtlichen
Vertrages haben Antragsteller, die sich

   1. in einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden
      Abschluss führt bzw. in einem konsekutiven Masterstudiengang befinden,

   2. die Zahl der förderungsfähigen Semester noch nicht überschritten
      haben und

   3. unter den in § 8 Abs. 1 und 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz
      (BAföG) genannten Personenkreis fallen.

Der Darlehensanspruch besteht allerdings nur bis zum Semester vor
Vollendung des 60. Lebensjahres. Studierende im Zweitstudium können
einen Darlehensanspruch geltend machen, wenn sie für dieses zweite
Studium ausnahmsweise auch eine Förderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.

Das Studienbeitragsdarlehen kann nur im Rahmen der Einschreibung oder
Rückmeldung beantragt werden.

Die Antragstellung im Rahmen der Rückmeldung ist ab dem 18.12.2006 möglich!

Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und persönlich beim
Studierendensekretariat einzureichen. Das Formular finden Sie unter

http://www.nrwbank.de/de/bildung ... ordrucke/index.html

Bitte bringen Sie Ihren Ausweis zur Feststellung Ihrer Personalien
sowie eine aktuelle Meldebescheinigung mit, falls die im Ausweis genannte
Anschrift von Ihrem hier angegebenen Wohnort abweicht.

Die Darlehensberechtigung wird im Studierendensekretariat geprüft. Liegt
ein Darlehensanspruch vor, wird der Antrag elektronisch an die NRW.Bank
weitergeleitet. Diese sendet dem Studierenden einen Darlehensantrag in
zweifacher Ausführung samt Anlagen an die angegebene Adresse zu. (Ein
Exemplar ist als Zweitschrift für Ihre Unterlagen vorgesehen.) Damit die
Anträge zügig an die NRW.Bank weitergeleitet und die Darlehensverträge
geschlossen werden können, ist eine frühzeitige Antragstellung beim
Studierendensekretariat erforderlich. Die Antragsübermittlung an die
NRW Bank gilt in diesen Fällen als Nachweis der Entrichtung des
Studienbeitrags. Für die Rückmeldung ist daher lediglich noch die
Zahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages nachzuweisen.

Falls die Voraussetzungen für eine Beitragsbefreiung im Sommersemester
2007 vorliegen, sind die entsprechenden Anträge ebenfalls frühzeitig -
spätestens bis zum Semesterbeginn - zu stellen, damit ein
Beitragserlass rechtzeitig vor Beginn des Semesters gewährt werden
kann. Die Formulare sind auf den Seiten des Studierendensekretariats
zu finden:

http://www.uni-duisburg-essen.de ... ine_formulare.shtml

Hinweis:
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass noch nicht alle
Studierenden den neuen Studienausweis ( Chipkarte) abgeholt haben.
Ich bitte dies unverzüglich nachzuholen.

Ich wünsche allen Studierenden ein frohes Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch ins Jahr 2007 !

Ludwig Ciesielski

Leiter des Studierendensekretariates
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