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Sehr geehrter Herr Liu,
Ihr Visumsantrag wurde im sogenannten Verschweigefristverfahren gestellt
D.b. dass ab Antragstellung drei Wochen und zwei Arbeitstage vergehen, in
die die Ausländerbehörde Ihres zukünftigen Wohnortes die Möglichkeit hat,
das Verschweigefristverfahren zu stoppen. Sollte die Behörde, wie in Ihrem
Fall, schweigen, wird das Visum seitens der Botschaft nach der voran
genannten Frist erteilt. Daher bitte ich Sie, sich an die Botschaft zu
wenden.
Mit freundlichem Gru?
Schmid |
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