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发表于 2005-8-29 23:49:10
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网址为 http://www.uni-mainz.de/studienkolleg/bewerb.html
这个是合并后才又的网站,以前是分开的,这个表示大学和预科和为一体了,预科的名字也变了。
Bewerbung
Folgende Schritte müssen getan werden:
A) Ausländische Studienbewerber
1. Die ausländischen Studienbewerber legen bei der deutschen konsularischen Vertretung in ihrem Heimatland ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) und einen Finanzierungsnachweis vor und beantragen ein 3-monatiges Studienbewerber- oder Studienvisum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus Staaten mit Visumspflicht für Deutschland: Bitte nicht mit einem Touristenvisum oder ohne Visum einreisen! Die Umwandlung eines Touristen- oder anderen Visums in ein Studienvisum nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel nicht möglich
2. Nach der Ankunft in Deutschland muss die Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes erfolgen. Die Ausländerbehörde erteilt auch die Aufenthaltserlaubnis. Dabei gilt zur Zeit laut Zuwanderungsgesetz: Höchstdauer des Aufenthalts als Studienbewerberin/Studienbewerber ist neun Monate; alle studienvorbereitenden Maßnahmen (einschließlich Studienkollegsbesuch) sollen höchstens zwei Jahre dauern.
3. Vom Heimatland aus oder nach Ankunft in Deutschland beantragen die Bewerberinnen/Bewerber bei der Universität ihrer Wahl eine Zulassung für das Studienfach/die Studienfächer ihrer Wahl.
Die meisten Universitäten verlangen vor der Bewerbung eine (kostenpflichtige) Bewertung Ihres Heimatzeugnisses. Informieren Sie sich also unbedingt bei der Universität Ihrer Wahl, bevor Sie sich bewerben!
Bewerbungen müssen direkt an die Zulassungsstelle der Universität gerichtet werden - nicht an das Studienkolleg!
Da es für eine Reihe von Studienfächern Zulassungsbeschränkungen gibt - "numerus clausus" -, bitte unbedingt auch das Studienfach der zweiten und dritten Wahl angeben!
Beratung erhält man bei den für ausländische Studienbewerberinnen/Studienbewerber zuständigen Abteilungen der Universitäten. An der Universität Mainz ist dies die Abteilung Internationales / Incoming (www.uni-mainz.de/incoming).
Die entsprechende Abteilung der Universität informiert das Studienkolleg über die Zuweisung. Die Bewerberinnen/Bewerber werden automatisch zur Aufnahmeprüfung des Studienkollegs eingeladen. Eine Bewerbung am Studienkolleg ist also nicht nötig.
Bitte beachten:
Die genannten Regelungen gelten für das Bundesland Rheinland-Pfalz.
Für die Studienkollegs der anderen Bundesländer Deutschlands gelten jeweils eigene Regelungen, was das Zulassungs- und Zuweisungsverfahren angeht, die sich zum Teil von den für das Internationale Studienkolleg der Johannes Gutenberg-Universität Mainz geltenden Richtlinien unterscheiden.
Es ist daher dringend zu empfehlen, sich bei dem Studienkolleg zu informieren, an dem man die Feststellungsprüfung ablegen will.
Für die Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz ist das Fachhochschul-Studienkolleg in Kaiserslautern zuständig. Die Bewerbung erfolgt zentral am Internationalen Studienkolleg Kaiserslautern und nicht - wie für das Internationale Studienkolleg in Mainz - an der jeweiligen Hochschule.
B) Studienbewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsnachweis, die an einer rheinland-pfälzischen Universität studieren wollen, wenden sich bitte für nähere Informationen an:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Kurfürstliches Palais
Postfach 1320
54203 Trier, oder: poststelle@add.rlp.de
Eine direkte Bewerbung beim Studienkolleg ist nicht möglich. |
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