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找房子必须知道的!找房网址 合同

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发表于 2002-9-16 03:57:30 | 显示全部楼层 |阅读模式
简 写 全 称 注 释
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住房设施     

Zi. Zimmer 房间。

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Whg. Wohnung 指整套住房,可以是单间或多间房间。1-Zi.-Whg.就是单间房间的住房。

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EBK Einbaukueche 指包括整套厨房设备。一般有碗橱,电炉,烤箱,电冰箱,清洗设备等。

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Balk./Blk. Balkon 阳台。SW-Blk.就是西南朝向的阳台。

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moebl. moebliert 带家具。一般出租的私房都不配家具。

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TG Tiefgarage 地下停车场

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Kue. Kueche 厨房

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sep. WC   厕所和浴室分开,比较合理的一种布局。国内大概称为干湿分流。

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Park. Parkett 地板。也称为Parkettboden。 Teppichboden为铺了地毯的地面。

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Bad   说明浴室带浴缸。Duschbad则表示又可以淋浴的浴缸。

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Du. Dusch 只有淋浴设备,不带浴缸。

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Wohnzi. Wohnzimmer 起居室

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Kochni. Kochnishe 简单小型的厨房设备。一般只有电炉和电烤箱。没有碗橱和电冰箱等。

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NR Nichtraucher 不吸烟的人。一般房东都喜欢不吸烟的房客。所以在寻找房屋时,应该强调这一点。

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Bj. Baujahr 房屋建造年份。Bj.1998就是1998年落成的房屋。这个词也常用于汽车的生产年份。

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居住环境     
   
ruh. ruhig 安静的,用来描写住房周围的环境。

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verkehrsg. verkehrs-guestig 交通方便。

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HM Hausmeister 物业管理人员。表示有固定的管理人员管理楼房,对房客会比较方便。

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NB Neubau 新盖的房屋。一般房租较贵。相对的词为Altbau。

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Waschkue. Waschkueche 洗衣房。和厨房一点也没有关系。德国许多住宅有专门放置洗衣机的房间,一般在地窖。还会有一定空间晾衣服用。因为德国一般不在室外晾衣服,所以这样一个洗衣房会很有用。

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Terr. Terrace 阳台的一种,一般比较大。

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Abstellr. Abstellraum 储藏室。德国住房一般都有 一定面积的储藏室,可以放置暂时不用的家具和物品。如果在地下,也称为Keller

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Keller   地下室,一般用来储藏不常用的东西。是否干燥很重要。

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Grg. Garage 车库。见TG

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ZH   中央暖气供应。表示整栋楼房统一供应暖气,区别于单套住房内独用的取暖设备。一般来说,中央暖气设备取暖效果比较好,费用也比较省。

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ab.Sof. ab Sofort 立刻。大部分房东提前若非月寻找房客。所以一定要看清所找的住房是否立刻能入住还是要等待一段时间。

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房租与租房合同     
   
KM Kaltmieter 冷租,指不包括物业管理费用和电费的房租。

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WM Warmmieter 热租,指包括全部费用的房租。

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NK Nebenkosten 类似于国内的物业管理费。包括公共场所的清洁维修费用。

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Kt. Kaution 押金。一般相对于1-2个月的房租。迁出时会退回。

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Prov.
Provision 佣金。如果通过中介公司租房,还要向中介缴纳佣金,一般是1-2个月的房租。

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ca.   大约

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Su. Suche 寻找。表示该广告是寻找住房的。

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m. mit 带...。比如mit Kueche就是带厨房。

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NM Nachmieter 后租人。一般的租房合同要求房客在停止合同之前3个月通知房东。如果想提前搬出,就需要找续租人接替租房合同。

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Besichtigung   看房。一般在看了广告后,与房东或中介人电话联系,然后确定一个日期看房。
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Alleinst. Alleinstehende 独身者。有的房东不喜欢有家庭的房客,而亲睐于单身房客。
发表于 2002-8-23 14:46:59 | 显示全部楼层
§ 3 Miete
1. Die Miete beträgt monatlich: ______________Euro.
in Worten: ______________________________________________________________Euro.
Die Vertragspartien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum von __________Jahren nicht
erhöht wird.
Wichtiger Hinweis: Alle Eintragungen und Änderungen des Vertrages sind gleichlautend sowohl in dem für den Vermieter als
auch in dem für den Mieter bestimmten Vertragstext vorzunehmen. An den mit einem bezeichneten Stellen ist das
Gewünschte anzukreuzen, geschieht das nicht, so gilt die gesetzliche Regelung..2
Mietererhöhungen und alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betreffen, muss der
Vermieter schriftlich abgeben. Soweit gesetzlich zulässig, reicht die Abgabe der Erklärung in
Textform aus.
Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt, soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas
anderes ergibt.
Die Wohnung wurde mit öffentlichen Mitteln gefördert und deshalb preisgebunden; die Miete ist
daher auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt.
Die Wohnung wurde öffentlich gefördert. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten richten sich nach der
Fördervereinbarung / Förderzusage in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die höchstzulässige Miete beträgt ____________Euro bis zum ___________ (Ende der Bindung).
Der Vermieter erteilt dem Mieter alle Auskünfte zur Mietbindung aus der Förderzusage.
2. Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Höhe von ____________Euro monatlich.
b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (weitere Betriebskosten hier eintragen
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
einen Pauschalbetrag eine Vorauszahlung in Höhe von ___________Euro monatlich.
Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet. Ist ein Pauschalbetrag vereinbart, erfolgt
keine Nachforderung.
3. Der Gesamtbetrag der Miete in Höhe von monatlich ___________Euro ist auf das Konto _______
______________________________________________________________________________
des Vermieters zu zahlen.
4. Der Vermieter versichert, dass im Durchschnitt der letzten zwei Abrechnungsperioden Heizkosten
für das gesamte Objekt von nicht mehr als monatlich _____________Euro/qm angefallen sind.
Soweit der Mieter weitere Betriebskosten zusätzlich zur Miete bezahlt, versichert der Vermieter,
dass der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag ausreicht, die voraussichtlich entstehenden Kosten
auszugleichen.
§ 4 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten
1. Soweit Vorauszahlungen vereinbart wurden gilt folgendes: Sind bei den Kosten für Heizung und
Warmwasser die Grundsätze über die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung maßgeblich,
werden die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage und der zentralen
Warmwasserversorgung anteilig auf die Mieter des Hauses umgelegt.
2. Die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser werden zu 50 % nach Wohnfläche (qm-Zahl) und
zu 50 % nach dem festgestellten Wärmeverbrauch umgelegt, soweit nicht nachstehend ein anderer
nach der Heizkostenverordnung zulässiger Verteilerschlüssel gewählt wurde.
3. Auf Grund des guten energetischen Zustandes des Gebäudes erfolgt eine Verteilung der Heiz- und
Warmwasserkosten zu __________% (30 % oder 40 %) nach Wohnfläche zu _________% (70 %
oder 60 %) nach Verbrauch..3
4. Andere Betriebskosten werden verbrauchsabhängig oder verursachungsabhängig abgerechnet,
soweit sie entsprechend erfasst werden. Anderenfalls erfolgt die Abrechnung über
die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche;
die Betriebskosten für Wasserversorgung, Entwässerung und Müllabfuhr nach Personenzahl.
5. Über die Heiz- und Betriebskosten wird einmal jährlich innerhalb angemessener Frist abgerechnet.
Der Abrechnungszeitraum endet jeweils zum __________________.
6. Der Vermieter kann eine Nachzahlung auf die Heiz- und Betriebskosten nur verlangen, sofern er
spätestens 12 Monat nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter durch schriftliche
Abrechnung nachweist, dass die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nicht ausgereicht haben.
Ergibt sich ein Guthaben aus der Abrechnung für den Mieter, wird dies unverzüglich ausgezahlt.
Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen darf der
Vermieter nicht vornehmen. Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung müssen dem
Vermieter spätestens 12 Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden.
7. Nachforderungen des Vermieters werden 4 Wochen nach Zugang der ordnungsgemäßen
Abrechnung fällig. Der Vermieter gewährt dem Mieter Einsicht in die Berechnungsunterlagen.
Gegen Erstattung angemessener Kopier- und Portokosten kann der Mieter verlangen, dass ihm
Kopien der Berechnungsunterlagen zugesandt werden.
8. Über- oder unterschreiten die Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten, so kann jede
Vertragspartei die Vorauszahlung auf einen angemessenen Betrag anpassen.
§ 5 Versorgung mit Heizung und Warmwasser
1. Der Vermieter muss die Sammelheizung, soweit es die Witterung erfordert, mindestens aber in der
Zeit vom 15. September bis 15. Mai in Betrieb halten. Eine Temperatur von mindestens 20°C bis
22°C zwischen 6.00 und 24.00 Uhr in den beheizbaren Räumen ist zu erreichen. Nachts sind 18°C
ausreichend.
2. Warmwasser muss der Vermieter Tag und Nacht zur Verfügung stellen.
3. Die Ausgliederung der Heizungs- und Warmwasserversorgung auf einen Drittbetreiber ist nur mit
Zustimmung des Mieters zulässig. Bei Leistungsstörungen kann der Mieter dem Vermieter
gegenüber auch in diesem Fall die mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen.
§ 6 Pflichten des Vermieters vor Einzug
Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum Beginn des Mietverhältnisses folgende Arbeiten auf seine
Kosten in den Mieträumen vornehmen zu lassen:
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
§ 7 Mängel und Schäden an der Wohnung
1. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzüglich
mitteilen..4
2. Hat die Wohnung einen nicht unerheblichen Mangel oder fehlt bzw. entfällt eine zugesicherte
Eigenschaft, so kann der Mieter in angemessenem Umfang die Miete kürzen, bis der Vermieter
den Mangel abstellt. Weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Erfüllungs- und Schadensersatz-ansprüche,
bleiben bestehen.
3. Lässt der Vermieter ihm mitgeteilte Mängel trotz Mahnung durch den Mieter nicht innerhalb eines
Monats oder in dringenden Fällen unverzüglich beheben, so ist der Mieter außerdem berechtigt,
die Mängel auf Kosten des Vermieters zu beseitigen. Der Mieter kann sich dabei einer Fachfirma
bedienen und als Vorschuss einen angemessenen Betrag bei der nächsten Mietzahlung
einbehalten.
4. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die er selbst, seine Mitbewohner, Hausgehilfen,
Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht
haben.
§ 8 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen
1. Der Mieter hat Maßnahmen in der Wohnung oder im Haus zu dulden, die erforderlich sind, um sie
oder das Gebäude zu erhalten (Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnung oder sonstiger Teile des Hauses oder zur
Einsparung von Energie oder Wasser (Modernisierungen) hat der Mieter zu dulden, soweit die
geplanten Maßnahmen oder die zu erwartende Mieterhöhung für ihn, seine Familie oder einen
anderen Angehörigen seines Haushaltes nicht zu einer ungerechtfertigten Härte führen würde.
3. Aufwendungen, die der Mieter während der Bauarbeiten machen musste, hat der Vermieter zu
ersetzen; auf Verlangen hat der Vermieter Vorschuss zu leisten. Diese Ausgaben führen nicht zur
Mieterhöhung.
4. Der Vermieter hat dem Mieter 3 Monate vor Beginn der Bauarbeiten deren Art, Umfang, Beginn
und voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Erhöhung der Miete schriftlich mitzuteilen. Der
Mieter ist berechtigt, bis zum Ende des auf die Mitteilungen folgenden Monats zum Ablauf des
nächsten Monats zu kündigen. Hat der Mieter gekündigt, ist die Maßnahme bis zum Ablauf der
Mietzeit zu unterlassen. Letzteres gilt nicht bei Maßnahmen, die mit keiner oder nur mit einer
unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden oder als Sicherungsmaßnahmen
dringend erforderlich sind.
发表于 2002-8-23 14:48:25 | 显示全部楼层
§ 15 Betreten der Mieträume durch den Vermieter
1. Der Vermieter oder sein Beauftragter kann die Mieträume, soweit wichtige Gründe (Haus- oder
Wohnungsverkauf, Kündigung, Reparaturen) dies erfordern, zusammen mit Interessenten oder
Handwerkern nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter betreten. Dabei hat er auf die
Arbeitszeit des Mieters oder sonstige persönliche Hinderungsgründe Rücksicht zu nehmen.
Besichtigungen sind auf ca. 3 Stunden an einem Tag pro Woche zu beschränken.
2. Damit der Vermieter im Notfall auch bei längerer Abwesenheit des Mieters Zugang zur Wohnung
hat, muss dieser dem Vermieter mitteilen, wem er zu diesem Zweck einen Wohnungsschlüssel
überlassen hat..7
§ 16 Auskunftspflicht des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter alle erforderlichen Angaben schriftlich zu erteilen; dies
betrifft insbesondere Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Zinssenkungen,
Auskünfte für Wohngeldanträge, Wohnflächenberechnungen sowie die Angaben über die
Zusammensetzung der Miete bei öffentlich geförderten Wohnungen.
§ 17 Ordentliche Kündigung
1. Der Mieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der
Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
2. Der Vermieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer kündigen, wenn er die Räume als
Wohnung für sich oder für Angehörige seines Haushalts oder für seine Familienangehörigen
wegen bisheriger unzureichender Unterbringung benötigt oder sonst ein berechtigtes Interesse im
Sinne des Gesetzes nachweist.
3. Die Kündigungsfrist verlängert sich für den Vermieter nach Ablauf von 5 Jahren auf 6 Monate und
nach Ablauf von 8 Jahren auf 9 Monate.
4. Kündigungserklärungen müssen spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vertragspartner
eingegangen sein, dabei zählen Samstag und Sonntag sowie gesetzlichen Feiertage nicht mit. Die
Vertragspartner können nur schriftlich kündigen, mündliche Kündigungen sind unwirksam.
5. Eine Teilkündigung von Nebenräumen ist ausgeschlossen.
§ 18 Fristlose Kündigung
1. Endet das Mietverhältnis durch berechtigte fristlose Kündigung des Vermieters aus wichtigem
Grund, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume
nach dem Auszug des Mieters eine Zeit lang leer stehen oder billiger vermietet werden müssen.
Die Haftung besteht höchstens für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Rückgabe der Wohnung.
Die Haftung entfällt, wenn der Vermieter sich um einen Ersatzmieter nicht genügend bemüht hat.
2. Endet das Mietverhältnis durch berechtigte fristlose Kündigung des Mieters aus wichtigem Grund,
so haftet der Vermieter für den Schaden des Mieters. Die Kündigungserklärung des Mieters ist
ohne Begründung wirksam.
§ 19 Tod des Mieters
1. Ehegatten, Kinder, Lebenspartner, Familienangehörige und andere Personen treten in der
gesetzlichen Reihenfolge in das Mietverhältnis ein, wenn sie mit dem verstorbenen Mieter einen
gemeinsamen Haushalt geführt haben. Sie können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod
des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter mitteilen, dass sie das Mietverhältnis nicht
fortsetzen wollen. Dann gilt der Eintritt als nicht erfolgt.
2. Sind mehrere Personen Mieter, so können bei Tod eines Mieters die anderen das Mietverhältnis
innerhalb der ersten 3 Monate, nachdem sie vom Tod des Mitmieters Kenntnis erlangt haben, mit
einer Frist von einem Monat kündigen.
3. Das gleiche Kündigungsrecht gilt für den Erben, der das Mietverhältnis fortsetzt, wenn niemand
nach den gesetzlichen Vorschriften eingetreten ist..8
§ 20 Auszug des Mieters
Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter
oder seinem Verwalter zurückgeben.
§ 21 Mehrere Mieter
1. Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
2. Kündigungen, Mieterhöhungen sowie andere Erklärungen mit dem Ziel, eine Vertragsänderung
herbei zu führen, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden.
3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch gegenüber dem Vermieter bekannt gegebenen
Mitgliedern der Wohngemeinschaft.
§ 22 Sonstige Vereinbarungen
1. Die Hausordnung ist Bestandteil diesen Vertrages, wenn sie ihm beigefügt ist. Wesentliche
Verpflichtungen des Mietvertrages können hierdurch nicht abgeändert oder ergänzt werden.
2. ______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
__________________________, den _______________
__________________________________ _________________________________
Vermieter Mieter
In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für die Vertragspartner, rechtskundigen Rat bei den jeweils örtlich
zuständigen Organisationen der Hauseigentümer und Mieter einzuholen.
Die Adresse des örtlichen Mietervereins erhalten Sie unter der zentralen Service-Rufnummer 01805 /
835 835. Sie können sich auch direkt an den Dachverband, Deutscher Mieterbund e. V., wenden,
wenn Sie die Anschrift des Mietervereins suchen,Tel.: 030 / 2 23 23 - 0, Internet: www.mieterbund.de,
e-mail: info@mieterbund.de.
Herausgeber: DMB-Verlag, Verlags- und Verwaltungsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes mbH,
Littenstraße 10, 10179 Berlin, Januar 2002
©DMB-Verlag
发表于 2002-8-23 14:47:54 | 显示全部楼层
§ 9 Einbauten des Mieters
1. Der Mieter ist berechtigt, anstelle von Kohleöfen Ölöfen oder andere geeignete Heizgeräte
aufzustellen. Die behördlichen Vorschriften, insbesondere für die Aufstellung von Ölöfen und
Lagerung des Heizöls, sind zu beachten. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen holt
der Mieter auf eigene Kosten ein. Das Aufstellen ist dem Vermieter in angemessener Zeit vorher
anzukündigen.
2. Der Mieter ist berechtigt, bauliche Veränderungen und Einrichtungen für eine behindertengerechte
Nutzung der Mietsache oder des Zugangs zu ihr auf eigene Kosten durchzuführen. Er muss vorher
die Zustimmung des Vermieters einholen. Dieser kann die Zustimmung verweigern, wenn er oder
die Mitbewohner ein überwiegendes Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache
haben. Der Vermieter kann vom Mieter eine angemessene Sicherheit für die Wiederherstellung
des ursprünglichen Zustandes nach Auszug fordern. Der Mieter haftet für die fachmännische
Herstellung und für die ordnungsgemäße Benutzung. Besteht ein nennenswertes Schadensrisiko,
so hat er eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
3. Sonstige Einbauten und bauliche Veränderungen durch den Mieter dürfen, soweit sie über den
vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, nur mit Erlaubnis des Vermieters vorgenommen
werden. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn die Maßnahme für ihn oder für die
Mitbewohner unzumutbar ist..5
4. Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikations-unternehmen
und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen. Der Vermieter gestattet ihm
hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation.
Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach
pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.
5. Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Wohnung versehen hat, wegzunehmen.
Dies gilt nicht, sofern der Vermieter dem Mieter eine angemessene Entschädigung zahlt, es sei
denn, der Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Einrichtung mitzunehmen.
6. Eine Vereinbarung, durch die das Mitnahmerecht des Mieters ausgeschlossen wird, ist nur
wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich gemäß Ziffer 8 vorgesehen ist.
7. Der Mieter kann in der Wohnung auf seine Kosten folgende Arbeiten vornehmen:
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
8. Übernimmt der Vermieter beim Auszug des Mieters dessen Einbauten oder bauliche
Veränderungen, so hat er dem Mieter die nachgewiesenen Kosten zu erstatten, abzüglich
2 % 5 % 10 % für jedes Jahr Wohndauer.
§ 10 Nutzung der Mieträume, Untervermietung
1. Der Mieter kann jederzeit Ehegatten, Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter
einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen wollen, in die Wohnung aufnehmen,
wenn diese dadurch nicht überbelegt wird. Bei Auszug des Mieters haben die vorstehend
genannten Personen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten, das Recht, den
Vertrag für sich alleine fortzuführen, wenn der Mieter zustimmt und nicht im Einzelfall ein wichtiges
Interesse des Vermieters entgegensteht.
2. Der Mieter darf die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Der Vermieter
muss dies erlauben, wenn für den Mieter nach dem Abschluss des Vertrages ein berechtigtes
Interesse daran besteht, einen Teil bzw. die ganze Wohnung einem Dritten zum Gebrauch zu
überlassen. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt würde oder
wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund für die Verweigerung vorliegt.
3. Ist die Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, ist der Wechsel bzw. das Ausscheiden
einzelner Mitglieder dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
4. Eine Berufsausübung in der Wohnung ist dann genehmigungspflichtig, wenn hierdurch erhebliche
Interessen der Nachbarn oder des Vermieters berührt werden. Telearbeit und nicht störende
Betätigungen sind ohne Genehmigung zulässig.
§ 11 Haushaltsmaschinen
Der Mieter darf in den Mieträumen Haushaltsmaschinen (z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen,
Wäschetrockner) aufstellen. Der Vermieter versichert, dass die Stromversorgung der Wohnung
ausreichend abgesichert ist bzw. er stellt diese auf Anforderung her..6
§ 12 Tierhaltung
1. Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und Größe der Tiere
allgemein üblichen Vorstellungen entspricht.
2. Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die
Hausgemeinschaft belästigt wird.
§ 13 Gartennutzung
1. Der Mieter darf den zum Haus gehörenden Garten nutzen.
2. Die Pflege des Gartens übernimmt der Vermieter Mieter.
3. Gartengeräte und Material zur Pflege des Gartens hat der Vermieter Mieter auf seine
Kosten bereitzustellen.
§ 14 Fernseh- und Rundfunkempfang
1. Der Vermieter ist berechtigt, mit Zustimmung der Mehrheit der Mieter anstelle von Einzelantennen
eine Gemeinschaftsantenne für alle üblichen Rundfunk- und Fernsehprogramme zu errichten. In
diesem Falle ist der Mieter verpflichtet, seine Einzelantenne zu entfernen, sofern nicht in
Ausnahmefällen wichtige Gründe für die Beibehaltung vorliegen. Das gilt sinngemäß für
Satellitenempfangsanlagen.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, eine Gemeinschaftsempfangsanlage jeweils auf dem ortsüblichen
Standard empfangsbereit zu halten.
3. Der Mieter kann in seine Wohnung auf eigene Kosten einen Kabelanschluss legen lassen.
4. Hat der Mieter ein besonderes Interesse, darf er eine Außenantenne zum Fernseh- und
Rundfunkempfang für diejenigen Programme anbringen, für die keine Gemeinschaftsempfangs-anlage
vorhanden ist oder vom Vermieter nicht empfangsbereit gehalten wird. Dies gilt auch für
Satellitenempfangsanlagen (Parabolantennen). Der Vermieter kann den Platz auswählen, an dem
die Antenne angebracht wird, sofern dort ein einwandfreier Empfang gewährleistet ist. Die
Antennenanlage hat den VDE-Vorschriften über Außenantennen zu entsprechen. Der Mieter hat
seine Antennenanlage in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Kosten aus der Anbringung und
Unterhaltung der eigenen Antenne trägt der Mieter.
5. Eine Ausgliederung der Fernseh- und Rundfunkversorgung auf einen Drittbetreiber ist nur mit
Zustimmung des Mieters zulässig.
发表于 2002-8-21 21:47:15 | 显示全部楼层

住房合同样板!

Wohnungs-Mietvertrag
Der (Die) Vermieter _________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
wohnhaft in _______________________________________________________________________
und der (die Mieter) ________________________________________________________________
________________________________________________________________
________________________________________________________________
________________________________________________________________
schließen folgenden Mietvertrag:
§ 1 Mieträume
1. Im Hause ______________________________________________________________________
(Ort, Straße, Haus-Nr., Etage)
werden folgende Räume vermietet:
_______Zimmer, _______Küche/Kochnische, _______Bad/Dusche/WC, _______Bodenräume /
Speicher Nr. _______ , _______Kellerräume Nr. _______
_______Garage / Stellplatz, ______Garten, _______Gewerblich genutzte Räume
2. Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden / Trockenplatz, ________________ gemäß
der Hausordnung mitzubenutzen.
3. Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit ausgehändigt:
______Haus-, ______Wohnungs-, ______Zimmer-, ______Boden-/Speicher-, ______ Garagen-
Schlüssel.
4. Die Wohnfläche beträgt _______qm.
5. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung. ja nein
§ 2 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am: ________________, es läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarfs- und
Verwertungskündigungen für _______Jahr(e) ausgeschlossen.
Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den
vertraglichen Absprachen (siehe §§ 17 bis 22 dieses Mietvertrages.)
§ 3 Miete
1. Die Miete beträgt monatlich: ______________Euro.
in Worten: ______________________________________________________________Euro.
Die Vertragspartien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum von __________Jahren nicht
erhöht wird.
Wichtiger Hinweis: Alle Eintragungen und Änderungen des Vertrages sind gleichlautend sowohl in dem für den Vermieter als
auch in dem für den Mieter bestimmten Vertragstext vorzunehmen. An den mit einem bezeichneten Stellen ist das
Gewünschte anzukreuzen, geschieht das nicht, so gilt die gesetzliche Regelung.
 楼主| 发表于 2002-8-14 18:07:56 | 显示全部楼层

找房子必须知道的!找房网址 合同

www.studentenwerk.de
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www.wohnung.de
Bundesweite Wohnungssuche + Tipps zum Mietrecht

www.wohnpool.de
Großes Wohnungsangebot, auch Ferien-, Studentenwohnungen etc. + großer Serviceteil (Mietspiegel, Recht, etc.)

www.studentenwg.de
Wohnungsmarkt, Mitfahrzentrale und Studienplatztausch

www.focus.de
Mietspiegel-Datenbank von Focus

www.az-web.de
Tipps zu Mietvertrag, Telefon- und Stromabrechnung

www.hufers.de
Internationale Zimmer- und Wohnungstauschbörse

www.mietrecht.de

www.mieterschutzbund.de

各地Studentenwerk的地址和网址
http://www.studentenwerke.de/stw/adress.htm
发表于 2002-8-21 22:07:01 | 显示全部楼层
谁能翻译一下,让刚学德语的朋友也能明白如何用.
发表于 2002-8-30 17:59:08 | 显示全部楼层
谢谢了,不过这合同也nn的太长了
发表于 2002-9-1 22:45:53 | 显示全部楼层
最初由 ccxiang 发表
[B]谢谢了,不过这合同也nn的太长了 [/B]

越长越好,省着以后出现问题的时候麻烦。我的住房合同A4纸一共21页呢。房东恨不得把房子有多少砖都写进去了!呵呵
发表于 2002-9-2 07:53:03 | 显示全部楼层

吓死人了!

~~~~~~~~
发表于 2002-9-11 20:31:49 | 显示全部楼层

回复: 吓死人了!

最初由 presence 发表
[B]~~~~~~~~ [/B]



关键是价钱吧
发表于 2002-11-8 04:59:28 | 显示全部楼层

回复: Nebencost

最初由 远山 发表
[B]我在慕尼黑市区找房子,房东说除了房租外,我的水,电,还有烧暖气用的油要自己付,不知一个人用一个月约有多少?紧急,求助! [/B]

如果在不莱梅我想大概节省一点大概要30-40欧。这样的房子很麻烦,不要贪图便宜的房租忘记了水电费还有暖气垃圾这些杂费。我的房子就是400欧全包,什么都不用管了,住起来真省心。
发表于 2002-11-23 03:17:02 | 显示全部楼层
我正在租房子,听说合同好长,一大摞,像我德语差的人,想看懂还真要费大力气
发表于 2003-1-3 20:14:41 | 显示全部楼层
不用怎么看懂的,有些都是没用的东西,你就看看房子价钱,都包括什么,押金多少,什么情况不返还押金。还有合同有效期是多少,还有房子是否有保险之类就可以了。提醒大家不要贪图土耳其人的房子便宜就去租,他们的房子很多环境都不是很好,而且押金十有八九不退还的。还是找个德国人租吧,毕竟德国人还没有那么多歪歪心眼!
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