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发表于 2024-6-5 17:25:59
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猫哥你好,想再请教一下,我目前得到了柏林外管局的回应如下并且给我了和联邦劳工局的联络表格:
Sehr geehrte XX,
Mit ihrem Aufenthaltstitel nach § 16b Abs. 1 AufenthG können Sie kraft Gesetzesänderung einer Beschäftigung an bis zu 140 vollen Arbeitstagen pro Jahr nachgehen, ohne das es einer Änderung des Zusatzblattes bedarf.
Dabei ist
1. jeder einzelne Tag mit bis zu vier Stunden als halber Arbeitstag und mit mehr als vier Stunden als ganzer Arbeitstag
oder
2. für jede Kalenderwoche pauschal 2,5 Arbeitstage
Daneben ist ausländischen Studierenden die Möglichkeit eröffnet, ohne zeitliche Beschränkung studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung auszuüben. Zu den studentischen Nebentätigkeiten sind auch solche Beschäftigungen zu rechnen, die sich auf hochschulbezogene Tätigkeiten im fachlichen Zusammenhang mit dem Studium in hochschulnahen Organisationen (wie z.B. Tutoren in Wohnheimen der Studentenwerke, Tätigkeiten in der Beratungsarbeit der Hochschulgemeinden, der Asten und des World University Service) beschränken.
Praktika, die vorgeschriebener Bestandteil des Studiums oder zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich sind, sind als zustimmungsfreie Beschäftigungen nach § 15 Nr. 2 BeschV keine Beschäftigung i.S.v. § 16b Abs. 3. Sie werden entsprechend nicht auf die Beschäftigungszeit von 140/280-Tagen angerechnet.
Arbeitet ein Student bei einer Firma während seines Studiums im Rahmen der erlaubten 140 Tage und möchte nun bei dieser Firma zusätzlich auch ein Pflichtpraktikum ableisten, so ist dies ohne weiteres möglich, ohne dass die Zeit des Praktikums auf die 140 Tage angerechnet wird. Da das Praktikum zustimmungsfrei möglich ist (Rechtsgedanke des § 15 Nr. 2 BeschV), ist auch eine Vorsprache vor Beginn des Praktikums bei gültiger Aufenthaltserlaubnis – etwa zur Aufnahme einer Nebenbestimmung im Sinne von "Praktikum erlaubt…" entbehrlich.
Sonstige empfohlene oder freiwillige Beschäftigungen, die als Praktika bezeichnet werden, kommen als zustimmungspflichtige Beschäftigungen in Betracht. Dafür muss die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung geben. Für die Zustimmungsanfrage wird der Praktikumsvertrag, die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und die Immatrikulationsbescheinigung benötigt.
Die notwendigen Unterlagen für Anfrage reichen Sie bitte über das Kontaktformular ein.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Frau XX
想请问猫哥:我的实习虽然不是课程必须,但是和我的专业以及毕业论文是很相关的,外管局加粗了这段话:
Praktika, die vorgeschriebener Bestandteil des Studiums oder zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich sind, sind als zustimmungsfreie Beschäftigungen nach § 15 Nr. 2 BeschV keine Beschäftigung i.S.v. § 16b Abs. 3. Sie werden entsprechend nicht auf die Beschäftigungszeit von 140/280-Tagen angerechnet.
是不是提示我满足 “zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich sind”,就可以不计入140天工作时长,我需要学校提供任何证明吗,还是自动默认就可以呢?需要联邦就业局报备目前的实习或者下一个实习吗?
期待猫哥回复!感谢! |
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