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Nur die folgenden Deutsch-Nachweise berechtigen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums:
1.Das bei der Hochschulrektorenkonferenz registrierte DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2 oder DSH-3
2.Das Goethe-Zertifikat C2 (Großes Deutsches Sprachdiplom - GDS oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom oder die ZeXXXale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
3.Das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II (DSD II)
4.Die Deutsche Sprachprüfung II (DSP II) des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München - gemäß KMK-Beschluss (Download) dem DSD II gleichwertig
5.Die Zulassungsprüfung TestDaF (sofern die Ergebnisse in den Summen der 4 Subtests mindestens 16 beträgt, wobei jedoch mindestens in jeder TestDaF-Niveaustufe die Note 4 nachgewiesen werden muss).
ACHTUNG: Sie erhalten Ihr TestDaF-Zeugnis nicht rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist an der TU Berlin, haben Ihre Prüfung jedoch bereits abgelegt und die Prüfungsergebnisse wurden vor Ende der Bewerbungsfrist online veröffentlicht? Wenn ja, dann reichen Sie bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist Ihre Anmeldebestätigung mit Prüfungsdatum und Teilnehmer-Nummer ein. Anhand der Teilnehmer-Nummer kann uni-assist überprüfen, ob Sie die geforderte TestDaF-Niveaustufe erreicht haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Sprachnachweise auf uni-assist.de.
6.telc Deutsch C1 Hochschule
7.Der im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs bestandene Prüfungsteil „Deutsch“ (FSP Deutsch)
8.Abschluss eines deutschsprachigen Gymnasiums (Unterrichtssprache Deutsch)
官网复制的德语要求,黄色加粗字体的意思是只有满足下面任一要求才接受申请吗? |
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