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发表于 2016-7-5 09:41:59
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Für zwei Arbeitsproben (die Abschlussarbeit des grundständigen Bachelorstudiums
und eine selbst gewählte andere eigene Arbeit, insgesamt dargestellt auf zusammen
maximal fünf Seiten im Format DIN A4) vergibt der Zulassungsausschuss 0 bis 20
Punkte. Bewerber, die sich für eine Bedingte Zulassung bewerben und die ihre
Abschlussarbeit noch nicht vorliegen haben, reichen zwei selbst gewählte eigene
Arbeiten ein, dargestellt auf zusammen maximal fünf Seiten im Format DIN A4
http://www.uni-stuttgart.de/zv/b ... ekanntm_33_2013.pdf |
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