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发表于 2003-8-28 16:04:39
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这就是他给我的附件,能用来签证吗(有点长,帮帮忙)
Technische Universität Ilmenau
Dezernat für Akademische Angelegenheiten
und Sprachlehrzentrum
A. Informationen zur “Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang” (DSH) ausländischer Studienbewerber
1. Zweck der Prüfung
Da an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland in Deutsch gelehrt wird, zählt ein bestimmter Grad der Beherrschung der deutschen Sprache zu den Studienvoraussetzungen. Ausländische Studienbewerber haben vor Beginn des Studiums die zur Aufnahme eines Studiums hinreichenden Sprachkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der deutschen Sprachprüfung.
Es ist deshalb wichtig, schon im Heimatland Deutsch zu lernen (zum Beispiel am Goethe-Institut).
Diese deutsche Sprachprüfung haben grundsätzlich alle ausländischen Studienbewerber vor Aufnahme des Fachstudiums abzulegen (Ausnahmen siehe Punkt 5).
Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für die Immatrikulation in das Fachstudium, für das der Studienbewerber einen Zulassungsbescheid besitzt.
Gebühren:
# externe Teilnehmer an der DSH - Prüfung, die eine gültige Zulassung der Technischen Universität Ilmenau oder einer anderen deutschen Hochschule haben - 50,00 i.
# Teilnehmer am Sprachkurs der Technischen Universität Ilmenau -300,00 i.
Die Gebühren für die DSH oder den Sprachkurs werden den Teilnehmern rückerstattet, sobald Sie in Ilmenau das dritte Fachsemester des gewählten Studienganges nach dem Bestehen der DSH begonnen haben.
2. Prüfungsordnung
Die deutsche Sprachprüfung wird nach der “Rahmenordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber” (DSH) an der Technischen Universität Ilmenau durchgeführt.
Eine nach Maßgabe dieser Rahmenordnung an einer Hochschule oder an einem Studienkolleg erfolgreich abgelegte Prüfung wird von allen anderen Hochschulen und Studienkollegs anerkannt.
Externe Bewerber für die DSH müssen bei Ihrem Antrag auf Zulassung eine Kopie der Zulassung zum Studium ihrer Universität und den Nachweis darüber, dass sie bereits an einem Kurs der Mittelstufe 2 bzw. der Oberstufe teilgenommen haben. Zur Deutschen Sprachprüfung wird nicht zugelassen, wer an einer anderen Hochschule oder an einem anderen Studienkolleg die Deutsche Sprachprüfung endgültig nicht bestanden hat.
3. Termin und Durchführung der Prüfung
Die deutsche Sprachprüfung findet in der Regel ein bis zwei Wochen nach Vorlesungsende statt.
Anfang Juli = Wintersemester
Anfang Februar = Sommersemester
Der genaue Termin wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben, bzw. Sie erfahren ihn im Sachgebiet Ausländerstudium unserer Universität.
Die Sprachprüfung wird durch das Sprachlehrzentrum unserer Einrichtung organisiert und durchgeführt.
Die Sprachprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung findet vor der mündlichen Prüfung statt.
Die schriftliche Prüfung umfaßt die Aufgabengebiete:
a) Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
b) Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes
c) Vorgabenorientierte Textproduktion
d) Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen.
Die gesamte schriftliche Prüfung dauert mindestens drei, höchstens vier Zeitstunden.
Die mündliche Prüfung :
Der Studienbewerber soll nachweisen, dass er im Stande ist, mit Verständnis und Selbständigkeit Vorgänge, Sachverhalte, Gedankenzusammenhänge zu erfassen, sich sprachlich damit auseinanderzusetzen sowie im Gespräch angemessen darauf zu reagieren.
Die mündliche Prüfung findet in Form eines Prüfungsgesprächs statt und dauert ca. 20 Minuten. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde.
4. Ergebnis der Prüfung
Über das Ergebnis der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das keine Note enthält, sondern lediglich den Vermerk “Bestanden” oder “Nicht Bestanden”. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Prüfung steht Ihrem Fachstudium in Ilmenau dann nichts mehr im Wege!
5. Befreiung von der Prüfung
Von der Prüfung werden freigestellt:
a. Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschsprachigen Schule erworben worden ist;
b. erfolgreiche Absolventen einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg;
c. Inhaber des “Kleinen deutschen Sprachdiploms” oder des “Großen deutschen Sprachdiploms”, die von Goethe-Institut verliehen werden;
d. Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene “Zentrale Oberstufenprüfung”(ZOP) eines Instituts bzw. eines Goethe-Instituts im In- und Ausland;
e. Studienbewerber, die die deutsche Sprachprüfung an einer anderen deutschen Hochschule oder an einer anderen dazu berechtigten Einrichtung bereits erfolgreich abgelegt haben.
Von der Prüfung können durch das Akademische Auslandsamt freigestellt werden:
a. Studienbewerber, die an einer deutschsprachigen wissenschaftlichen Hochschule im Ausland eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben,
b. Studienbewerber, die an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule ein Germanistikstudium abgeschlossen haben.
6. Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei den Kursteilnehmern der TU Ilmenau durch das Sprachenzentrum, für die externen Bewerber durch das Akademische Auslandsamt, SG Ausländerstudium. Externe Bewerber für die DSH müssen bei Ihrem Antrag auf Zulassung eine Kopie der Zulassung zum Studium ihrer Universität vorlegen und den Nachweis darüber führen, dass sie bereits an einem Kurs der Mittelstufe 2 bzw. der Oberstufe teilgenommen haben.
An der deutschen Sprachprüfung können nur solche Studenten teilnehmen, die eine Zulassung zum Fachstudium besitzen. Wird die Prüfung endgültig nicht bestanden, kann das Fachstudium nicht aufgenommen werden.
An der Technischen Universität Ilmenau besteht die Möglichkeit, sich auf die deutsche Sprachprüfung vorzubereiten. Dazu wird von unserem Sprachlehrzentrum ein ein- bis zweisemestriger Vorbereitungskurs angeboten.
Sie erhalten mit Ihrer Zulassung zum Fachstudium ein Anmeldeformular für die Teilnahme am Sprachkurs. Senden Sie das Anmeldeformular nach Ihrer Entscheidung schnellstmöglich, aber bitte C bis zum 20.03. des Jahres für die Teilnahme am Spracheingangstest für den Kurs im Sommersemester
C bis zum 20.09. des Jahres für die Teilnahme am Spracheingangstest für den Kurs im Wintersemester
Wenn Sie sich als externer Teilnehmer an der DSH melden wollen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns, wir schicken Ihnen dann das nötige Formular und die Kontoverbindung für die Vorauszahlung der Prüfungsgebühren zu. Die Anmeldung zur DSH und die Überweisung der Gebühr von EUR 50,- muß
C bis zum 01.02. eines Jahres für die Prüfung des Wintersemesters
C bis zum 01.07. eines Jahres für die Prüfung des Sommersemesters
an der TU Ilmenau eingegangen sein. Wir akzeptieren Ihre Anmeldung, sobald der Betrag bei der Technischen Universität eingegangen ist. Bitte fügen Sie unbedingt einen Nachweis über die Teilnahme an einem Sprachkurs der Mittelstufe 2 bei!
7. Wiederholung der Prüfung
Die “Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang” kann in der Regel bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Jede an einer Hochschule oder an einem Studienkolleg nicht bestandene Prüfung ist dabei anzurechnen. Der Studienbewerber hat schriftlich zu erklären, ob es sich um die erste oder um eine Wiederholungsprüfung handelt.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Sachgebiet Ausländerstudium zu richten.
Eine wiederholte Teilnahme am einsemestrigen Vorbereitungskurs ist ebenfalls möglich.
Für weitere Fragen Ihrerseits stehen Ihnen die Kolleginnen des Sachgebietes -Ausländerstudium- bzw. des Sprachlehrzentrums der Technischen Universität Ilmenau zur Verfügung!
B. Informationen zum Sprachkurs an der TU Ilmenau
1. Zulassungen
Die Zulassungen zum Sprachkurs zur Vorbereitung der DSH werden vom Akademischen Auslandsamt für Bewerber ausgesprochen, die einen Studienplatz an der TU Ilmenau erhalten können. Voraussetzung für die Aufnahme in den Sprachkurs ist, dass Sie den Spracheingangstest erfolgreich absolvieren. Das Niveau des Spracheingangstestes liegt im Wintersemester auf der Stufe des Zertifikat Deutsch mit mindestens befriedigendem Ergebnis und im Sommersemester auf dem Niveau der Mittelstufe 1 des Goetheinstitutes.
2. Spracheingangstest
Vor Beginn des Unterrichtes im Sprachkurs findet ein Spracheingangstest statt, dessen Bestehen zwingende Voraussetzung für die Aufnahme in den Sprachkurs der TU Ilmenau ist.
Der Spracheingangstest findet immer am Mittwoch vor dem Vorlesungsbeginn statt. Es gibt keinen zweiten Termin!
Für Bewerber, die diesen Sprachtest nicht bestehen, gibt es die Möglichkeit, an einem kostenpflichtigen Sprachkurs der Volkshochschule Arnstadt-Ilmenau in Ilmenau teilzunehmen. Dieser Kurs umfaßt 400 Unterrichtsstunden.
Dieser Kurs ist so ausgelegt, dass Sie mit etwa 650,- EUR und 20 Unterrichtswochen rechnen müssen. Er erfüllt die Anforderungen des Ausländergesetzes und ist speziell für Bewerber der TU Ilmenau eingerichtet worden.
3. Teilnahme am Sprachkurs der TU Ilmenau
Die Teilnahme am Sprachkurs ist Pflicht. Teilnehmer, die länger als drei Unterrichtstage unentschuldigt fehlen, verlieren das Recht der weiteren Teilnahme am Kurs. Das trifft auch auf Sprachschüler zu, die weniger als 80% des Unterrichts besucht haben. Diese Regelung gilt nicht für krankheitsbedingte, ärztlich beglaubigte Fehlstunden.
Viel Erfolg! |
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