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发表于 2013-1-18 15:23:45
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n der Botschaft Peking werden Fotokopie-Beglaubigungen von Sprach-Zeugnissen vorgenommen.
Für die Bestätigung, dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Original
einer Urkunde übereinstimmt, muss das Original oder eine beglaubigte
Kopie der Urkunde mit vorgelegt werden. Eine einfache Kopie kann nicht
beglaubigt werden. Bitte legen Sie so viele Kopien vor, wie beglaubigt
werden sollen. Mit der Beglaubigung wird keine Aussage zum Inhalt der
Urkunde getroffen.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Kopie beträgt nach der
Auslandskostenverordnung bei einem bis zu 10-seitigen Dokument in
lateinischen Schriftzeichen 5,00 Euro und 0,50 Euro für jede weitere
Seite. Für jede weitere, separate Kopie derselben Urkunden, die
gleichzeitig beglaubigt wird, beträgt die Gebühr pauschal 2,50 Euro.
Fotokopien werden ohne vorherige Terminvereinbarung in der
Konsularabteilung der Botschaft vorgenommen.
Öffnungszeiten der Konsularabteilung für allgemeine
Konsularangelegenheiten (KEINE Passangelegenheiten)
Montag - Freitag 8 - 11:30 Uhr
Adresse: Nordeingang, Sanlitun Xi Wu Jie / Bei Xiao Jie Schalter Nr. 9
(bitte ziehen Sie nach Eintreffen eine Wartenummer für Schalter Nr. 9)
*** Achtung: aktuelle Öffnungszeiten und Ankündigungen zu Schließungen
finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.china.diplo.de ***
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