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之前浏览了很多各专业的课程内容翻译,感觉很多都做得吃力不讨好,自己在那边乱翻很不正宗
前几天发现了uni Stuttgart上关于建筑系的课程介绍,讲得无比详细,与自己的课程也挺对应的,直接拉到这里了:
其他专业可类比,研究一个心水大学的同专业网站的介绍,研究这个专业之余也可作为准备aps的材料
Grundstudium (1.-4.Semester)
Die Diplomvorprüfung an der Fakultät für Architektur und Stadtplanung der Universität Stuttgart besteht aus studienbegleitenden Prüfungen; diese bestehen in der Regel aus mehreren, im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen erbrachten schriftlichen, mündlichen und/oder zeichnerischen Prüfungsleistungen. Im folgenden werden alle zu belegenden Fächer des Prüfungsteils A (gewichtet mit 76Punkten) und des Prüfungsteils B (gewichtet mit 24Punkten) aufgeführt. (Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung im Bereich download.)
Einführungskurs
Vierwöchige Pflicht-Kompaktveranstaltung zum Einstieg in das Studium der Architektur und Stadtplanung. Sie stellt die Lehrpersonen und Institute vor, macht mit den Einrichtungen der Fakultät bekannt und übt anhand von gestellten Aufgaben mit typischen Planer- und Architektenproblemen das Arbeiten, Kommunizieren und Entscheiden im Team ein. Die Teilnahme wird testiert, aber nicht benotet.
Prüfungsteil A
Prüfungsgebiet 1: Allgemeine Grundlagen
1.1 Baugeschichte I 4P. (V)
Das Fach Baugeschichte I wird im jährlichen Wechsel mit dem Fach 1.6 Grundlagen der modernen Architektur gelesen.
1.2 Grundlagen d. Planung u. d. Entwerfens I 2P. (V)
Grundlegende Methoden des Planens und EntwerfensEinführung in typische Schwierigkeiten des Planens und Entwerfens sowie Methoden, mit ihnen umzugehen. Was ist Planen/Entwerfen? Berufsbild der Architekten und Planer, Elemente des Planungs- und Entwurfsprozesses; ausgewählte Methoden zu: Bedarfsplanung, Prognosen, Kreativität, Bewertung, Nutzerbeteiligung.
1.3 Ökologie I 2P. (V)
Darstellung der ökologisch relevanten Planungsfaktoren - Boden, Wasser, Klima, Pflanzen - und Erläuterung ihres Zusammenwirkens in natürlichen, landwirtschaftlichen und städtischen Ökosystemen.
1.4 Bauökonomie I 2P. (V)
Am Planungs- und Bauprozess orientierte Einführung in grundlegende Begriffe und Verfahren der Bauökonomie. Es wird eine mehrteilige Übung verlangt.
1.5 Sozialwissenschaftl. Planungsgrundlagen 2P. (V)
Einführung in die sozialen und kulturellen Aspekte von Architektur und Stadtplanung: Zusammenhang von gebauter Umwelt und sozialem Verhalten, menschliche Bedürfnisse und ihre sozialkulturelle Überformung, die Möglichkeiten einer nutzerbezogenen Architektur, die Verantwortung des Architekten im Spannungsfeld von Macht und Architektur, aktuelle soziale und demographische Veränderungen, neue sozialräumliche Ungleichheiten und die Möglichkeiten zur Entwicklung sozialer und architektonischer Utopien.
1.6 Grundlagen moderner Architektur 4P. (V)
Entwicklungslinien der Architektur vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart
Prüfungsgebiet 2: Gestaltung und Darstellung
2.1 Darstellen und Gestalten (IDG 1) 1P. (V), 2P. (Ü)
Kennenlernen und Anwenden der Mittel, Techniken und Methoden der Architekturdarstellung: Zeichnung, Modell und Fotografie. Entwicklung und Ausbildung der Fähigkeit zu kreativem, freiem und experimentellem Umgang mit den Mitteln der flächigen, plastischen und räumlichen Gestaltung. Lernziel ist die Entwicklung elementarer Räume und Raumzusammenhänge mit Material, Farbe und Licht.
2.1 Darstellen und Gestalten (IDG 2)
Zur Aufgabe gestellte Fallbeispiele der Objektwelt werden analysiert und in verschiedenen Maßstäben mit unterschiedlichen Materialien abstrahiert und als künstlerische Objekte gebaut. Abstraktion wird als Verdichtung und Maximierung von Signifikanz definiert. Die Objekt-Raum Beziehungen werden bestimmt, indem die erarbeiteten Objekte in einem definierten Raum in Bezug zu diesem gesetzt werden.
2.2 Grundlagen d. Darst. Geometrie 2P. (V), 2P. (Ü)
Die Studierenden sollen die Zeichenoperationen kennen und anwenden lernen, die für die Entwicklung und Darstellung flächiger, plastischer und räumlicher Formen und Formzusammenhänge erforderlich sind.
Grundlagen sind: Projektionslehre (Allgemeine und Senkrechte Parallelprojektion, Axonometrie, Zentralprojektion) und Geometrie der Kurven, Flächen und Körper
Im Bereich Technisches Skizzieren sollen die Studierenden die Methoden und Techniken von freihändiger Aufnahmeskizze, Werkskizze und Werkzeichnung kennen und anwenden lernen
2.3 Einführung CAD 1P. (V), 1P. (Ü)
Darstellen, Gestalten und Entwerfen am und mit dem Computer. Die Studierenden lernen den themenbezogenen Einsatz und die Anwendung geeigneter Software kennen und erfahren, dass geometrische Kenntnisse, räumliches Vorstellungsvermögen, Kenntnisse von Farb- und Materialkontrasten, Raumaufteilung und die Grundlagen von Typographie unverzichtbare Voraussetzungen für die Arbeit am Computer sind.
Prüfungsgebiet 3: Bautechnik
3.1 Baukonstruktion I 2P. (V), 4P. (Ü)
Inhalt: Elemente der Baukonstruktion; Prinziplösungen zu Decke, Wand, Dach, Fenster, Verbindungen; Hauptfunktionen: Kraft leiten, Regen und Wind sperren, Wärmedurchgang vermindern; Darstellung der Konstruktion.
3.2 Baukonstruktion II 5P. (V), 2P. (Ü)
Vermittlung von Grundkenntnissen zu gewöhnlichen Konstruktionen für Tragwerk, Hülle und Komplettierung der Hochbauten; Einübung der Fähigkeit, diese unter den Aspekten der konstruktiven Logik, der Wirtschaftlichkeit und der Gestaltung zum Gesamtsystem Bauwerk zu integrieren.
3.3 Tragkonstruktion I 4P. (V), 4P. (Ü)
Einführung in die Tragwerkslehre; Grundlagen der Statik und Festigkeitslehre; Einfache Tragsysteme: Träger, Seil, Bogen, Fachwerk, Rahmen; Grundlagen der Bemessung von Tragelementen und Verbindungsmitteln im Holz-, Stahl- und Mauerwerksbau.
3.4 Tragkonstruktion II 4P. (V)
Einführung in das methodische Konstruktive Entwerfen, Arbeitsschwerpunkt Tragkonstruktionen; Beziehungen zwischen inneren Kräften und sichtbarer Form des Tragwerks; Einfache Tragwerke in Stahl, Holz, Mauerwerk und Stahlbeton; Dachkonstruktionen für größere Spannweiten.
3.5 Bauphysik I 3P. (V)
Wärme-, Feuchte- und Schallschutz in Gebäuden; Städtebaulicher Schallschutz und Schallabstrahlung von Gebäuden.
3.6 Baustofflehre I 3P. (V)
Kriterien der Baustoffwahl; Darstellung der Eigenschaften von Baustoffen nach Stoffgruppen gegliedert.
3.7 Technischer Ausbau I 4P. (V)
Vermittlung von Grundlagen wichtiger Teilbereiche der Gebäudetechnik; Erläuterung spezifischer Gebäudekonzepte aus der Nutzung und dem Zusammenwirken von Gebäudestruktur und Anlagen heraus.
Prüfungsgebiet 4: Gebäudeplanung
4.1 Einführen in das Entwerfen 2P. (V), 4P. (Ü)
Grundbegriffe des architektonischen Entwerfens.
Pflichtfach Einführen in das Entwerfen, Analyse der räumlichen, konstruktiven und strukturellen Zusammenhänge eines gegebenen Gebäudes, der Wegeführung, der Lichtverhältnisse, der Material- bzw. texturalen Bezüge usw. in Form von Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Axonometrien und Raummodellen in geeigneten Maßstäben.
4.2 Gebäudelehre I 2P. (V), 2P. (Ü)
Das Fach vermittelt allgemeine gebäudekundliche Grundlagen sowie eine Einführung in Begriffe, Elemente und Typologien von Gebäuden.
Prüfungsgebiet 5: Stadt- und Landschaftsplanung5.1 Einführung Städtebau I 2P. (V)
Einführung in die Entwicklung des Städtebaus und der heutigen Besiedlung; Probleme der heutigen Stadt und Aufgabenfelder des Stadtplaners
5.2 Einführung Städtebau II 2P. (V), 1P.(Ü)
Vorlesung über Geschichte, Methoden und instrumente der Stadtplanung. vermittlung des typologischen städtebaulichen Entwerfens ium historischen Kontext und der Wechselbeziehung zwischen Haus, Straße, Stadt und Gesellschaft.
Prüfungsteil B
Entwurfs-/Projektarbeit im 1. Semester 4 + 2P. Freies Projekt, Darstellen und Gestalten
Entwurfs-/Projektarbeit im 2. Semester 4 + 2P. Städtebau und Landschaftsökologie: In 5er Gruppen wird ein Projekt von der Ideenfindung bis zur Haustypologie entwickelt.
Entwurfs-/Projektarbeit im 3. Semester 4P.
Gebäudeplanung: Entwicklung eines kleinen Entwurfs, Ausarbeitung in Zeichnung und Modell
Entwurfs-/Projektarbeit im 4. Semester 8P.
Bautechnik: In fünfer Gruppen wird ein Konzept von der Idee über die Integration von Tragwerk und Haustechnik bis zum Detail entwickelt - unterstützt werden die Studierenden von Fachingenieuren und Architekten.
Hauptstudium (ab 5.Semester)
Die Diplomprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen des Prüfungsteils A (mit 40 Punkten gewichtet), den 4 Entwurfs-/und Projektarbeiten im Prüfungsteil B (mit 40 Punkten gwichtet), sowie der Diplomarbeit (mit 20 Punkten gewichtet).
Der Studierende absolviert im Prüfungsteil A des 2.Studienabschnitt soviele Teilprüfungen, dass eine Gesamtzahl von 40 Punkten erreicht wird. Hierbei müssen aus jedem der fünf Prüfungsgebiete 4 Punkte erbracht werden. Im Prüfungsteil B werden 4 Entwurfs- und Projektarbeiten erarbeitet. Die abschliessende Diplomarbeit dauert in der Regel 6 Monate. (Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung, die im Dekanat der Fakultät erhältlich ist).
摘自UNI Stuttgart的官方网站 |
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