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发表于 2008-5-14 01:42:40
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Geschichte
Antike und europäisches Mittelalter
„Alexanderschlacht“ (Mosaik, Pompeji, ca. 150-100 v. Chr.)Raubkriege begleiten die menschliche Kulturgeschichte von jeher. Für vorstaatliche Stammesgesellschaften war ein bewaffneter Raubzug oft Mittel des Überlebens und Machterwerbs zugleich. Die Frühzeit dieser Stammesfehden entsprach in etwa dem, was heute als bewaffneter Konflikt gilt: Kleinere lokale Gruppen bekämpften sich in oft spontaner, ungeplanter Form und mit ständig wechselnden Allianzen.
Erst mit dem Aufkommen von staatsähnlichen Gebilden, die im Altertum fast immer Monarchien waren, entstanden speziell zum Kämpfen abgestellte Heere. Die Machthaber bedienten sich der Heere in Konflikten, die von ihnen als persönliches Duell verstanden wurden.
Die herrschenden Oberschichten der Zeit sahen den Krieg als Normalzustand an. Der darauf folgende Friede bedurfte besonderer Vertragsschlüsse. Im Griechenland des 4. vorchristlichen Jahrhunderts gab es infolge der Entwicklung nach dem Peloponnesischen Krieg, der die Polis-Ordnung Griechenlands destabilisiert hatte, dagegen mehrere Versuche, durch die Idee des Allgemeinen Friedens eine dauerhafte Friedensordnung zu begründen.
Antike Großreiche entstanden oft aus organisierten Raubzügen. Sie stellten die eroberten Gebiete unter Tributzwang, versklavten oder deportierten Teile der Bevölkerung. Sie setzten militärische Siege in eine dauerhafte Herrschaft um. Auch das römische Reich besetzte die eroberten Gebiete und nutzte sie ökonomisch aus. Die Pax Romana der römischen Kaiserzeit beruhte auf ständiger militärischer Präsenz der Besatzungmacht.
Kriege und Bürgerkriege stellten auch später weiterhin einen Normalzustand dar. Dabei durchlief die Kriegführung unterschiedliche Phasen. Die Waffentechnologie entwickelte sich dort am schnellsten weiter, wo Herrscher über Mittel und Absichten zum Krieg verfügten.
Neuzeit bis 1914
Im Gefolge der Reformation zerfiel die relativ stabile Einheit des Mittelalters, das Heilige Römische Reich unter Führung von Kaiser und Papst. Die Verbindung von konfessionellen und machtpolitischen Gegensätzen führte schließlich zum Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648. Dabei gingen angekündigte Feldschlachten oft mit Raubzügen, Plünderungen und Massakern an der Zivilbevölkerung einher. Im Verlauf starb etwa ein Drittel der mitteleuropäischen Bevölkerung, sei es durch unmittelbare Kriegswirkungen, sei es durch Kriegsfolgen wie Missernten und eingeschleppte Seuchen.
Diese Geschehnisse bewirkten einen Gesinnungswandel. Der Westfälische Frieden 1648 brachte zum ersten Mal das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten in die Diskussion. Der Krieg entwertete den Anspruch, religiöse Standpunkte mit Waffengewalt durchzusetzen. Der Westfälische Friede leitete in Europa die Trennung von Politik und Religion ein.
Die darauf folgende vergleichsweise friedliche Periode begünstigte die Aufklärung. Aus der Idee der allgemeinen Menschenrechte entwickelte sich die Idee des gehegten Krieges im zivilen Rahmen. Hatte seit Augustinus von Hippo die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg die Kriterien zur Legitimation geliefert, so übernahmen dies nun aufgeklärte Juristen wie Hugo Grotius. Machthaber folgten den Kriterien vor allem aus pragmatischen und finanziellen Gründen. Frieden als Ziel der Politik wurde denkbar und streckenweise auch erreicht: etwa in der Epoche nach dem Wiener Kongress 1815.
Die moderne Form des Krieges setzte Nationalstaaten voraus, die über ein Steueraufkommen und Militärbudget verfügen und damit eine stehende Armee aufstellen können. Die Entwicklung führte zu immer größeren Armeen mit immer stärkeren Waffen und entsprechend höheren Opferzahlen.
Im 19. Jahrhundert finden sich auch erste Ansätze zur Begrenzung und Regulierung von bewaffneten Konflikten, die sich als modernes Völkerrecht etablierten. Daraus abgeleitet wurde auch das kodifizierte Kriegsrecht und das Kriegsvölkerrecht (siehe hier). Seine bedeutendsten Errungenschaften vor 1914 waren:
die Genfer Konvention von 1864, die vor allem die humane Versorgung von Kriegsopfern vorsah;
die Haager Landkriegsordnung von 1907, die erstmals strikt zwischen Zivilisten und Kombattanten trennte und in Artikel 22 den revolutionären Satz festschrieb ([1]): „Die Staaten haben kein unbegrenztes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“
Die Kriegsgründe blieben bei dieser Kodifizierung des Kriegsverlaufs ausgeklammert, und die Wahl der Mittel wurde ebenfalls noch nicht verbindlich geregelt.
Das Zeitalter der Weltkriege
Die im Ersten Weltkrieg zerstörte Stadt Ypern, 1919
Atomwaffentest im Beisein von Soldaten, USA 1951Im Ersten Weltkrieg führte der Einsatz von Panzern, U-Booten, Schlachtschiffen, Giftgas sowie die totale Kriegswirtschaft zu einem neuen Gesicht des Krieges. Feld- und Seeschlachten forderten Millionen Todesopfer und Abermillionen von Schwerverletzten.
Die bisherige europäische Bündnis-, Gleichgewichts- und Vertragspolitik mit ihrer Doppelstrategie von Hochrüstung und Diplomatie war nicht zuletzt am Konkurrenzkampf um Kolonien gescheitert. Darum wurde vor allem auf Initiative des US-Präsidenten Woodrow Wilson nach 1918 versucht, eine internationale Konfliktregelung zu institutionalisieren. Die Gründung des Völkerbunds stellte den Frieden als gemeinsames Ziel der Staaten heraus und gab dem Völkerrecht eine organisatorische Basis.
Der Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Angriffskrieges war ein weiterer Schritt, um nicht nur den Kriegsverlauf, sondern die Staatssouveränität bei der Entscheidung zum Krieg zu begrenzen und den Verteidigungskrieg international akzeptierten Kriterien zu unterwerfen.
Angesichts der neuen Kriegsqualität, die die Massenvernichtungsmittel bedeuteten, wurde ferner versucht, bestimmte als unnötig grausam verstandene Waffen zu ächten und zu verbieten. Dies gelang bis 1939 jedoch noch nicht, obwohl die prinzipielle juristische Handhabe dafür mit der Haager Landkriegsordnung gegeben war.
Der Aufstieg des Nationalsozialismus beendete diese Bemühungen. Systematisch ignorierte Adolf Hitler von 1933 bis 1939 die völkerrechtlichen Obligationen Deutschlands und bereitete seinen Eroberungs- und Vernichtungskrieg vor. Die Appeasement-Politik Großbritanniens scheiterte 1938 trotz der durch Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland der CSR aufgezwungenen Abtretung des Sudetenlandes und der deutschen Besetzung von Böhmen und Mähren 1939. Der Weg in den Zweiten Weltkrieg war damit frei.
Dieser begann wie der erste als konventioneller Krieg, wurde aber rasch und unaufhaltsam zum totalen Krieg. Staatlich gelenkte Kriegswirtschaft, Kriegsrecht, allgemeine Wehrpflicht und Propagandaschlachten an der Heimatfront bezogen die Völker ganz und gar in die Kampfhandlungen ein. Die Mobilisierung aller nationalen Reserven für Kriegszwecke hob die Unterscheidung zwischen beteiligten Zivilisten und Kombattanten auf. Die Kriegführung ignorierte das Völkerrecht.
So kam es im Kriegsverlauf (Quellen?)
zum immer weiter eskalierenden Bombenkrieg auch auf Ziele in dicht besiedelten Gebieten, beginnend mit dem Bombenangriff auf die polnische Stadt Wieluń durch die deutsche Luftwaffe am 1. September 1939 . Später wurde vor allem von britischer Seite auch gezielt die Zivilbevölkerung des Feindes zur Brechung der Kampfmoral angegriffen (sog. „moral bombing“),
zur Verbindung von territorialer Eroberung und Massentötungen von Zivilisten an der Ostfront. Dabei wurden nach der Besetzung Polens durch Deutschland und die Sowjetunion zunächst gezielt die polnischen Eliten (Intellektuelle, Klerus, Adel und höhere Staatsbedienste) durch deutsche Einsatzgruppen und den sowjetischen NKWD interniert oder ermordet, um die beiderseits geplante Kolonisierung Polens zu erleichtern. Beispielhaft steht dafür die Ermordung der Professoren der Universität Krakau durch deutsche Einsatzgruppen und das Massaker von Katyn durch den NKWD. Mit dem Beginn des Russlandfeldzugs ab 1941 wurden die Einsatzgruppen vorwiegend zur Ermordung von sowjetischen Juden, Kommunisten und höheren Staatsbediensteten eingesetzt. Begründet wurde dies zwar in erster Linie mit der „Befriedung“ der eroberten Gebiete, da oben genannte Gruppen besonders verdächtigt wurden Widerstand gegen die Besetzung zu leisten, die unterschiedslose Ermordung der jüdischen Bevölkerung ist jedoch auf die antisemitischen Verschwörungstheorien der Nazis und ihren von vornherein feststehenden Vernichtungswillen zurückzuführen. Die Wehrmacht unterstützte, die als „artisanen- oder Bandenbekämpfung“ verharmlosten Massentötungen logistisch, da sie sich davon eine Verringerung der Partisanenaktivitäten im Hinterland versprach. Auch lieferte sie gefangengenommene Politkommissare und jüdische oder kommunistische Kriegsgefangene den Einsatzgruppen aus, die diese fast immer ermordeten. Die Wehrmacht stellte ebenfalls eigene „Bandenbekämpfungseinheiten“ auf, die zumeist aus nichtdeutschen Freiwilligen rekrutiert und von deutschen Offizieren geleitet wurden und sich bei Vergeltungsaktionen für Partisanenangriffe zahlreicher Kriegsverbrechen schuldig machten,
zum massenhaften und zum Teil gezielt herbeigeführten Zugrundegehen sowjetischer, polnischer und deutscher Kriegsgefangenen,
zur Strategie der „verbrannten Erde“, zunächst durch die Rote Armee und später durch die Wehrmacht
zu massenhaften Vergewaltigungen und Morden an deutschen Zivilisten durch Rotarmisten nach der Besetzung Ostdeutschlands durch die Rote Armee gegen Kriegsende,
und schließlich zu den US-amerikanischen Atombombenabwürfen auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945.
Die Nürnberger Prozesse schufen den neuen Straftatbestand des „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: dies war der erste Versuch Menschen nach dem Völkerrecht aufgrund von Kriegsverbrechen zu verurteilen. |
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