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发表于 2007-8-26 11:05:05
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Richtlinien für die praktische Ausbildung der Studierenden des
Maschinenwesens an der TU München
herausgegeben vom Studienbüro der Fakultät für Maschinenwesen
Technische Universität München, Stand 12.12.2001
1. Zweck der Praktikantentätigkeit
Ingenieure des Maschinenwesens arbeiten in verschiedenen Feldern der Forschung und Entwicklung; sie sind planend und leitend tätig, betreuen komplexe Anlagen, koordinieren deren Betrieb, einschließlich Wartung, und bearbeiten auch diesbezüg-liche kaufmännische und vertriebliche Aufgaben. Für all dies ist charakteristisch, dass eine Synthese zwischen verschiedenen Disziplinen und Aspekten gebildet wird. Dieses soll sich auch im Praktikum widerspiegeln, indem zum wissenschaftli-chen Ingenieurstudium komplementäre Kenntnisse und Erfahrungen aus der Ar-beitswelt – nicht zuletzt auch aus Werkstätten – gewonnen werden. Dabei geht es nicht nur um das Kennenlernen bestimmter Techniken und Abläufe, sondern auch um das Gewinnen von praktischen Einsichten in Tätigkeiten und Arbeitsfelder.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt liegt im Erfassen der soziologischen Seite des Ge-schehens. Der Praktikant muss den Betrieb auch als Sozialstruktur verstehen und das Verhältnis Führungskräfte – Mitarbeiter kennen lernen, um so seine künftige Stellung und Wirkungsmöglichkeit – dann oft als Vorgesetzter – richtig einzuordnen.
Insgesamt gesehen, ist das Praktikum ein wichtiger Erfahrungsbaustein für ein spä-teres verantwortungsvolles Handeln und ein Teil der Ausbildung.
2. Dauer und zeitliche Einteilung
Das Industriepraktikum ist aufgeteilt in das Fertigungspraktikum und in das Ingeni-eurpraktikum.
Die Gesamtdauer des Praktikums beträgt 18 Wochen. Auf das Fertigungspraktikum müssen mindestens 9 Wochen entfallen. Diese zeitlichen Regelungen gelten für Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge gleichermaßen. Abweichend hiervon kann bei Einsteigern mit Bachelorabschluss in einen Master-Studiengang von der Zulassungskommission ein Industriepraktikum von bis zu acht Wochen dann ver-langt werden, wenn der bisherige Praktikumshintergrund des Bewerbers signifikant vom inhaltlichen oder zeitlichen Rahmen dieser Richtlinie abweicht.
2.1. Fertigungspraktikum
Das Fertigungspraktikum dient der Einführung in die industrielle Fertigung und damit dem Vermitteln unerlässlicher Elementarkenntnisse. Der Praktikant soll unter der Anleitung fachlicher Betreuer die Werkstoffe in ihrer Be- und Verarbeitbarkeit ken-nen lernen und einen Überblick über die Fertigungseinrichtungen und –verfahren er-langen. Auch soll der Praktikant Einblicke in die Qualitätssicherung und Prüfung er-halten.
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2.2. Ingenieurpraktikum
Das Ingenieurpraktikum soll generelle Einblicke in das spätere Berufsleben, in tech-nisch-wirtschaftliche oder organisatorische Zusammenhänge oder auch in die Be-deutung von Technik und Ingenieurwesen in unserer Gesellschaft geben. Dieser Teil des Praktikums lässt je nach Neigung des Studenten und der angebotenen Möglichkeiten eine hohe Wahlfreiheit unter maßgeblicher Eigenverantwortung zu.
Somit kann der Praktikant das Ingenieurpraktikum aus den im Ausbildungsplan auf-geführten Tätigkeiten individuell gestalten.
2.3. Zeitliche Gliederung
• Vor Studienbeginn
Bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation müssen mindestens 6 Wochen Praktikum aus den Bereichen des Fertigungs- oder Ingenieurpraktikums abgeleistet sein (Vorprak-tikum). In begründeten Sonderfällen (z. B. Bundeswehr oder Zivildienst, Auslands-aufenthalte, eventuelle Sprachkurse) kann die Zulassung zum Studium auch mit weniger Vorpraxis (Stundung) erfolgen. Der gestundete Teil des Praktikums ist in den ersten vorlesungsfreien Wochen (März/April) nachzuholen. Ein formloser, je-doch begründeter Stundungsantrag ist im Studienbüro vor der Immatrikulation zu stellen.
Es wird empfohlen, über die erforderlichen 6 Wochen hinaus, möglichst viele Teile des Praktikums vor Studienaufnahme und während des Vorstudiums abzuleisten. Erfahrungsgemäß bleibt während des Hauptstudiums wegen Prüfungen, Semester- arbeiten und Hochschulpraktika wenig Raum für das Industriepraktikum.
• Zur Diplomvorprüfung
Der Nachweis des abgeleisteten Fertigungspraktikums von 6 der mindestens 9 Wochen Dauer muss spätestens bei der Anmeldung zur Vorprüfung II erfolgen.
• Zur Diplomhauptprüfung
Der Nachweis des vollständig durchgeführten Industriepraktikums erfolgt bei der Anmeldung zum letzten Prüfungsabschnitt des Hauptstudiums (Zulassung zur Hauptprüfung II).
3. Durchführung des Praktikums
3.1. Ausbildungsplan
Die Ausbildungszeit in einem Betrieb muss mindestens eine zusammenhängende Woche betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach der in Deutschland gültigen Tarifarbeitszeit. Fertigungs- und Ingenieurpraktikum gliedern sich in folgende Bereiche:
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3.1.1. Fertigungspraktikum
F1: Urformende Fertigungsverfahren:
Aufbau und Riss eines Modells, Zusammensetzen der Kastenteile und Modellkerne, Formenbau, Handformen mit Modellen und Schablonen, Kennen lernen von Nass- und Trockenguss, Mitarbeit in der Kernmacherei, in der Maschinenformerei und beim Gießen (Sandguss, Kokillenguss, Druckguss, Schleuderguss, Formmasken- und Feinguss), Sintern, Pulvermetallurgie und Kunststoffspritzen.
F2: Umformende Fertigungsverfahren
Walzen, Freiform- und Gesenkschmieden, Kaltformen/Fließpressen, Ziehen, Blech-umformen, Drücken, Biegen, Scherschneiden, Laserschneiden, Stanzen.
F3: Spanende Fertigungsverfahren
Feilen, Meißeln, Sägen, Gewindeschneiden von Hand, Drehen, Hobeln, Fräsen, Bohren, Senken, Reiben, Räumen, Schleifen, Honen, Läppen.
F4: Füge- und Trennverfahren und physikalisch-chemische Behandlung
Autogen-, Lichtbogen- und Widerstandsschweißen, Brennschneiden, Sonderverfah-ren des Schweißens und Trennens, Löten. Grundlehrgänge in Gasschmelz- und E-lektroschweißen des „Deutschen Verbandes für Schweißtechnik e. V.“ werden aner-kannt. Physikalisch-chemische Behandlung: z. B. Oberflächenbeschichtung
F5: Montage, Zusammenbau, Integration
F6: Prüfung und Qualitätssicherung
Geometrie- und Funktionsprüfung, qualitätssichernde Bauteilprüfung, Produktions- und Produktüberwachung
In diesem Praktikum müssen mindestens drei der sechs genannten Tätigkeitsgrup-pen nachgewiesen werden, wobei mindestens zwei aus F1 – F4 zu entnehmen sind. Die Tätigkeitsdauer jedes der ausgewählten Tätigkeitsfelder beträgt mindestens ei-ne Woche.
3.1.2. Ingenieurpraktikum
Typische Tätigkeiten hierfür sind die Mitarbeit bei:
• Arbeiten in Untersuchung, Entwicklung, Konstruktion, Berechnung und Tests technischer Konzepte, Maschinen, Bauteile, Werkstoffe, Prozesse und Metho-den
• Fertigungsentwicklung und Produktionsplanung
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Besonders empfohlen werden solche Tätigkeiten, die das universitäre Studium im besonderen Maße ergänzen bzw. erweitern, also Mitarbeit z. B. bei
• Aufgaben des Projektmanagements, d. h. Planung, Koordination und technisch-wirtschaftliche Überwachung von Projektabläufen
• technischer Überwachung und beim Betrieb komplexer Anlagen und Systeme
• vertrieblichen Arbeiten sowie dem Marketing technischer Produkte
• Erstellung komplexer technischer Angebote
• Aufgaben technisch orientierter Unternehmensplanung
• Untersuchungen zu Bedarf, Anforderungen und Auswirkung vorhandener oder geplanter technischer Systeme und Produkte bezüglich Umwelt und Gesell-schaft
Die genannten Aufgaben finden sich in mittelständischen und größeren Firmen so-wie teilweise in Behörden und Organisationen. Neben einer gewissen Vielfalt in den Tätigkeiten sollte auch die Durchführung an unterschiedlichen Stellen angestrebt werden, um verschiedene Abteilungs- bzw. Unternehmenskulturen kennen zu ler-nen. Allerdings erfordern die meisten der aufgeführten Tätigkeiten eine gewisse Einarbeitungszeit, so dass dann für eine sinnvolle Mitarbeit oft ein zusammenhän-gendes Praktikum von mehreren Wochen erforderlich ist.
In der Regel ist eine Durchführung erst nach dem Vordiplom sinnvoll.
Unabhängig von den jeweils gewählten Tätigkeitsfeldern soll auch eine Übersicht über Leistungen und Produkte des jeweiligen Unternehmens sowie über die tech-nisch-organisatorische Einordnung der besuchten Abteilungen, in denen das Prakti-kum abgeleistet wird, gewonnen werden. Dieses ist im Praktikumsbericht darzustel-len.
Das Ingenieurpraktikum kann in Teilen oder vollständig durch ein Fertigungsprakti-kum ersetzt werden.
3.2. Berichterstattung
Ein erfolgreiches Absolvieren des Praktikums bzw. seiner Teile wird nachgewiesen durch:
• jeweils einen vom Studenten unterzeichneten Bericht, der für das Fertigungs-praktikum pro gewählter Tätigkeitsgruppe (F1, F3, usw.) etwa zwei Seiten um-fasst (Text, Arbeitsschritte, Skizzen, Besonderheiten, ...).
• Beim Ingenieurpraktikum ist neben den unter 3.1.2. genannten Produkt- und Or-ganisationsdarstellungen des Praktikumsunternehmens ebenfalls eine Darstel-lung über die durchgeführten Arbeiten zu geben (als Richtwert etwa 5 Seiten). Auf letztere kann verzichtet werden, wenn statt dessen für den betreffenden Praktikumszeitraum ein vom Studenten für den Praktikumsgeber erstellter tech-nischer Bericht zu seinen Arbeiten vorgelegt werden kann
sowie
• entsprechende Bescheinigungen (Formblatt) der Firmen. Darüber hinaus müs-sen aus einem separaten Firmenzeugnis mindestens der Tätigkeitszeitraum, die durchgeführten Tätigkeiten sowie das soziale Verhalten des Praktikanten im Be-trieb hervorgehen. Der Nachweis der Praktikumsleistungen erfolgt über die Ab-gabe der Bescheinigung (Formblatt) und die Einsichtnahme des Zeugnisses beim Studienbüro.
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Das Studienbüro behält sich vor, die Berichte stichprobenartig zu überprüfen. |
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