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发表于 2007-5-15 20:48:47
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hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium für das Wintersemester 2007/2008. Aufgrund Nr. 1.4 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) ist die Technische Universität Kaiserslautern ab dem Sommersemester 2005 verpflichtet für die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR zu erheben. Für Sie als Bewerberin bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung erst dann bearbeitet werden kann, wenn die von Ihnen zu zahlende Gebühr in Höhe von 50,00 EUR auf nachstehendem Konto eingegangen ist.
Sofern Sie das Geld aus dem Ausland bezahlen, beachten Sie bitte, dass Sie die Überweisungsgebühren der Bank zusätzlich bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihres Antrags auf Zulassung abhängig vom Eingang der Gebühr ist. Mit freundlichen Grüßen, Universität Kaiserslautern |
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