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Deutsche Studienbewerber mit Zeugnissen, die außerhalb der Bundesrepublik erworben wurden und zum Hochschulzugang berechtigen, können den Zugang zum Studium erst beantragen, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Zeugnis der Hochschulreife gleichwertig anerkannt ist. Die Anerkennung ist beim Regierungsspräsidium Stuttgart –Schule und Bildung–
(Anerkennungsstelle) Postfach 103642, 70031 Stuttgart, Telefon (0711) 6670-0 zu beantragen.
Befindet sich der Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, ist für die Zeugnisanerkennung das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Düsseldorf (Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle), Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf, Telefon (0211) 475 4711 zuständig. |
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