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发表于 2007-3-6 17:03:47
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Zeugnisübersetzungen aus dem Ausland, Zeugnisübersetzungen, die im Ausland angefertigt wurden, können
a) von einer Botschaft oder einem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland mit dem Beglaubigungsvermerk/Legalisierungsvermerk versehen sein: "Gesehen in der Botschaft (im Konsulat) der Bundesrepublik Deutschland zur Legalisation...." . Sie können
b) auch im jeweiligen Land von einem Notar mit dem Stempel der Apostille legalisiert werden.
c) Auch das jeweilige Konsulat in Deutschland kann die Übersetzungen legalisieren. Ebenso ist es möglich, dass
d) ein amtlich vereidigter Übersetzer in Deutschland die im Ausland angefertigten Übersetzungen prüft und nachträglich mit seinem Stempel legalisiert.
这段是我援引慕尼黑大学网页上的说明,其中,情况b中明确指出,国家法定公证处出具的公证书是可以的呀,和各位大侠探讨!
另外如果一定要认证的话,我也看过德国使馆上海领事馆的网页,那里有个pdf文件说明,下载下来以后一看,好麻烦,要先公证后去什么上海外事局盖章,再到德国领事馆盖章,收费巨吓人,他们举例说明了一个婚姻情况认定,似乎 一份就要400,还不算上海外事局不知道要不要收费。 |
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